Sprunglinks

Kopfzeile

Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
close

Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Krankenkasse

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern. Weitere Details finden Sie direkt im Merkblatt Informationen für Zuzügerinnen / Zuzüger.

 

Befreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Mehr dazu entnehmen Sie dem Merkblatt Informationen für Zuzügerinnen und Zuzüger. Trifft einer der im Merkblatt genannten Befreiungsgründe auf Sie zu, reichen Sie bitte ein vollständiges Befreiungsgesuch mit all den notwendigen Beilagen an das Gemeindebüro Baar ein.

 

Merkblätter
Informationen für Zuzügerinnen und Zuzüger
Obligatorische Krankenpflegeversicherung für Grenzgängerinnen / Grenzgänger aus EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
Informationen für Rentenbezügerinnen / Rentenbezüger, die in einen EU-/EFTA-Staat ziehen
Informationen für Arbeitslose, die in einen EU-/EFTA-Staat ziehen

 

 

Formulare
Studierende

Formular B

Privatversicherte im höheren Alter oder mit chronischer Erkrankung

Formular H

Entsandte Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

Formular D

Grenzgängerinnen und -gänger Formular G
Nichterwerbstätige mit Aufenthaltsbewilligung

Formular E

Fragebogen für Zuziehende zur Abklärung der Versicherungspflicht

Fragebogen

In der Rubrik Soziales finden Sie die Informationen zur individuellen Prämienverbilligung (IPV).