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Gesucht: Personen mit Zivilcourage

22. März 2024
Zivilcourage zeigt, wer andere Menschen aus einer Notlage befreit und sich für deren Sicherheit einsetzt. Solche Persönlichkeiten sollen im Kanton Zug für den diesjährigen «Zuger Preis für Zivilcourage» nominiert werden.

 

Wer sich beherzt und überlegt für die Sicherheit von Mitmenschen einsetzt, ist auch in diesem Jahr Anwärterin oder Anwärter für den «Zuger Preis für Zivilcourage». Bereits zum 12. Mal sucht die Sicherheitsdirektion Personen im Kanton Zug, die durch ihr mutiges Handeln Verantwortung übernommen haben und für andere Personen eingestanden sind. «Hat jemand einer anderen Person in einer Notsituation geholfen, bei einem Übergriff Hilfe geholt oder beim Verdacht auf häusliche Gewalt die entsprechende Fachstelle kontaktiert – dann sind das Beispiele für Zivilcourage, die wir honorieren möchten», erklärt Laura Dittli, Vorsteherin der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, und betont damit die Wichtigkeit des Preises. 
Dabei sind nicht nur mutige Taten von Zugerinnen und Zugern gefragt. Auch Personen aus anderen Kantonen oder Ländern, die im Kanton Zug Zivilcourage bewiesen haben, können für den Preis nominiert werden.

 

Anerkennung für Zivilcourage

Der «Zuger Preis für Zivilcourage» wird von der Sicherheitsdirektion auf Antrag einer Jury vergeben. Die Preissumme beträgt 1000 Franken. Die Preisverleihung findet an der Tagung der Sicherheitsverantwortlichen von Kanton und Gemeinden am Mittwoch, 5. Juni 2024, in Zug statt.

 

Nomination

Melden Sie mögliche Kandidatinnen und Kandidaten bitte bis Freitag, 12. April 2024, der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, Zuger Preis für Zivilcourage, Postfach, 6301 Zug 
oder per E-Mail an info.sd@zg.ch. Ergänzen Sie die Mitteilung, sofern vorhanden, mit entsprechenden Nachweisen, z. B. mit Fotos oder Berichten. Nominationsvorschläge für den «Zuger Preis für Zivilcourage» können nur von Drittpersonen eingereicht werden.