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Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Zuzug, Wegzug, Umzug

Änderungen Ihrer Adresse wegen Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb von Baar sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Ihr Ansprechpartner ist das Gemeindebüro. 

Abmeldung / Wegzug von Baar

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.   Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Si…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

 

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.

 

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung oder ein amtliches Ausweisdokument


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Original-Ausländerausweis
  • neuer Mietvertrag

 

Beim Melden des Wegzugs werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert:

  • Steuerverwaltung
  • Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
  • Amt für Zivilschutz und Militär (bei militärpflichtigen Personen)
  • Strassenverkehrsamt
  • AHV-Zweigstelle
  • Schulrektorat
  • SERAFE  AG
  • Wasserwerke Zug AG

 

Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte 2 Monate vor Ihrer Ausreise mit dem Gemeindebüro Kontakt auf.

Adressänderung / Umzug innerhalb Baar

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Baar umgezogen sind und eine neue Adresse haben, bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden.   Beim Melden der Adressänderung werd…

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Baar umgezogen sind und eine neue Adresse haben, bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden.

 

Beim Melden der Adressänderung werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert:

  • Steuerverwaltung
  • Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
  • Amt für Zivilschutz und Militär (bei militärpflichtigen Personen)
  • Strassenverkehrsamt (beim blauen Führerausweis in Papierformat ist trotzdem eine persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt nötig)
  • AHV-Zweigstelle
  • Schulrektorat
  • SERAFE AG
  • Wasserwerke Zug AG


Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung oder ein amtliches Ausweisdokument

 

Ausländische Staatsangehörige benötigen den Original-Ausländerausweis sowie den neuen Mietvertrag.

Anmeldung / Zuzug nach Baar

Wir heissen Sie in der Gemeinde Baar herzlich willkommen!   Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter an…

Wir heissen Sie in der Gemeinde Baar herzlich willkommen!

 

Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter anmelden.

    

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

 

  • Mietvertrag
  • Familienausweis (wenn nicht mehr ledig)
  • aktuelle Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Karte
  • Scheidungsurteil
  • Gerichtsurteil über elterliche Sorge

 

Die Einwohnerkontrollen können aufgrund einer Anpassung des ZGB (Art. 43a Abs. 4 Ziff. 6) künftig auf das Dokument Heimatschein verzichten, da die darauf stehenden Daten online abgerufen werden können. Die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheines wurde daher mit Wirkung per 1. Januar 2023 im Kanton Zug aufgehoben.


Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, melden Sie sich direkt beim Amt für Migration. Eine Anmeldung bei der Gemeinde Baar ist nicht erforderlich.

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