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  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
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Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Todesfall

Meldung von Todesfällen
Wir sind zuständig für die Beurkundung aller Todesfälle, welche in Baar, Menzingen oder Neuheim eintreten.

Tod zu Hause
Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich ein Arzt benachrichtigt werden, damit dieser die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Der Tod ist innert 2 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt zu melden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

Die Anmeldung kann durch die Witwe oder den Witwer, die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner, die nächsten Verwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat, erfolgen.

Für die Anmeldung eines Todesfalles zu Hause ist dem Zivilstandsamt die ärztliche Todesbescheinigung im Original sowie das Familienbüchlein (falls vorhanden) mitzubringen. Für Ausländerinnen und Ausländer sind zusätzlich der Reisepass sowie der Ausländerausweis erforderlich. Die anmeldende Person hat sich mittels Pass oder Identitätskarte auszuweisen.

Tod im Spital oder einem Heim
Stirbt eine Person im Spital oder einem Heim, wird uns der Tod direkt durch die entsprechende Verwaltung angemeldet.


Organisation der Bestattung
Wir sind zuständig für die Organisation der Bestattung sämtlicher in Baar wohnhaft gewesenen Personen.

In einem Gespräch mit den Angehörigen wird die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung), Art des Grabes (Urnengrab, Urnennische oder Gemeinschaftsgrab) sowie der Ort und Zeitpunkt der Abdankung und Beisetzung festgelegt.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns.

Todesfälle und Bestattungen

Meldung von Todesfällen Wir sind zuständig für die Beurkundung aller Todesfälle, welche in Baar, Menzingen oder Neuheim eintreten. Tod zu Hause Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmög…
Meldung von Todesfällen
Wir sind zuständig für die Beurkundung aller Todesfälle, welche in Baar, Menzingen oder Neuheim eintreten.

Tod zu Hause
Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich ein Arzt benachrichtigt werden, damit dieser die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Der Tod ist innert 2 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt anzumelden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

Die Anmeldung kann durch die Witwe oder den Witwer, die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner, die nächstverwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat, erfolgen.

Für die Anmeldung eines Todesfalles zu Hause ist dem Zivilstandsamt die ärztliche Todesbescheinigung im Original sowie das Familienbüchlein (falls vorhanden) mitzubringen. Für Ausländerinnen und Ausländer sind zusätzlich der Reisepass sowie der Ausländerausweis erforderlich. Die anmeldende Person hat sich mittels Pass oder Identitätskarte auszuweisen.

Tod im Spital oder einem Heim
Stirbt eine Person im Spital oder einem Heim, wird uns der Tod direkt durch die entsprechende Verwaltung angemeldet.


Organisation der Bestattung
Wir sind zuständig für die Organisation der Bestattung sämtlicher in Baar wohnhaft gewesenen Personen.

In einem Gespräch mit den Angehörigen wird die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung), Art des Grabes (Urnengrab, Urnennische oder Gemeinschaftsgrab) sowie der Ort und Zeitpunkt der Abdankung und Beisetzung festgelegt.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns.

Links
Rogenmoser Bestattungen

Zugehörige Objekte