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Submission


Das Beschaffungsvolumen von Bund, Kantonen und Gemeinden beträgt in der Schweiz jährlich ca. 36 Milliarden Franken. Das Beschaffungsvolumen der Gemeinde Baar ist stark von der Höhe der Investitionen abhängig und deshalb schwankend.

Die heute im Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens gültigen Regelungen haben das Ziel, das Submissionsverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Der Markt soll auch hier spielen. Im Interesses eines sparsamen Einsatzes der knappen öffentlichen Mittel soll in einem Vergabeprozess das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten.

Verfahrensarten und Schwellenwerte

Das öffentliche Beschaffungsrecht kennt verschiedene Verfahrensarten für die Vergabe von Aufträgen bei Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten:

  • Offenes Verfahren
  • Selektives Verfahren (Präqualifikation)
  • Einladungsverfahren
  • Freihändiges Verfahren
Offenes Verfahren

Öffentliche Ausschreibung, alle Anbietenden können ein Angebot einreichen.

Selektives Verfahren (Präqualifikation)
Öffentliche Ausschreibung, alle Anbietenden können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. In einem ersten (anfechtbaren) Verfahrensschritt werden aufgrund der Prüfung der Eignung jene Anbietenden bestimmt, welche in einem zweiten Verfahrensschritt ein konkretes Angebot einreichen dürfen. Die Zahl der zur Angebotsabgabe Einzuladenden darf beschränkt werden (auf nicht weniger als drei Anbietende), wenn sonst die Vergabe nicht effizient abgewickelt werden kann.

Einladungsverfahren

Die Ausschreibende Stelle bestimmt, welche Anbietenden ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Es müssen, wenn möglich, mindestens drei Angebote eingeholt werden.

Freihändiges Verfahren

Direkte Vergabe des Auftrages an einen Anbietenden ohne Ausschreibung.


Submissionsrichtlinien der Gemeinde Baar

Die Richtlinien zu Submission und Arbeitsvergebung der Einwohnergemeinde Baar regeln, als Ergänzung zum Submissionsgesetz, den Bereich im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich. Damit soll ermöglicht werden, dass auch in diesem Bereich ein wirksamer und fairer Wettbewerb stattfinden kann.

Für Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind folgende Verfahren zulässig:

  • Freihändiges Verfahren bis zu einem Betrag von CHF 50'000.--
  • Einladungsverfahren bis zu einem Betrag von CHF 250'000.-- für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten im Baunebengewerbe sowie bis zu einem Betrag von CHF 500'000.-- für Bauarbeiten im Bauhauptgewerbe.

Über den oben erwähnten Beträgen gilt das offene bzw. selektive Verfahren.

Richtlinien zu Submission und Arbeitsvergebung der Einwohnergemeinde Baar vom 6. Dezember 2006

Seit 1. Oktober 2005 gilt das Submissionsgesetz (SubG) des Kantons Zug: