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Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Kulturförderung

 

Die Einwohnergemeinde Baar fördert insbesondere folgende Kultursparten: Bildende Kunst, Angewandte Kunst (Kunsthandwerk), Literatur, Musik, Theater, Tanz, Performance, Film, Fotografie, Video, neue Medien sowie die Erforschung von Geschichte und Kultur der Gemeinde Baar.
Die Einwohnergemeinde Baar unterstützt Projekte von Laien und professionellen Kulturschaffenden. Die Projekte müssen einen Ortsbezug zu Baar aufweisen (von/für Baarerinnen und Baarer oder in Baar stattfinden). Die Gemeinde engagiert sich auch im kulturellen Bereich für die Nachwuchsförderung.
Die Einwohnergemeinde Baar fördert das kulturelle Schaffen nach Massgabe der jährlich bewilligten finanziellen Mittel und auf Grundlage der Richtlinien für die Kulturförderung vom 1. Januar 2012.

Es sind unterschiedliche Unterstützungen möglich:

  • grössere, von der Kulturkommission initiierte oder unterstützte Kultur-Projekte. Wenn Sie eine Projektidee haben, kontaktieren Sie bitte die Kulturbeauftragte.
  • einmalige finanzielle Beiträge über den freien Kulturkredit an Projekte, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Für die Gesuchseingabe beachten Sie bitte das "Merkblatt für Gesuchsstellende".
  • Beiträge an kulturelle Vereine in Form von jährlich wiederkehrenden Beiträgen. Die Vereinsförderung ist in den "Richtlinien über die Vereinsförderung im Kulturbereich" vom 7. März 2007 geregelt. Für die Auszahlung der bereits bewilligten Beiträge benutzen Sie bitte das "Merkblatt Auszahlung des Beitrags".
  • Beiträge an kantonale Institutionen.


Die eingegangenen Gesuche werden von der Kulturbeauftragten geprüft und von der Kulturkommission beurteilt. Die Antragsstellenden werden schriftlich über den Entscheid informiert und verpflichten sich, die gestellten Auflagen einzuhalten.

 

Termine Kulturkommission Frist für Gesuchseingabe
25. März 2024 1. März 2024
13. Juni 2024 17. Mai 2024
16. September 2024 23. August 2024
13. November 2024 18. Oktober 2024

 

Logo «Baar macht Kultur»

Kulturelle Institutionen und Verantwortliche von Kulturprojekten und -veranstaltungen, die von der Einwohnergemeinde Baar mit finanziellen Beiträgen unterstützt werden, sind verpflichtet, dies unter Verwendung des Logos «Baar macht Kultur» an geeigneter Stelle (Drucksachen, Inserate usw.) zu erwähnen. Das Logo liegt in einer farbigen und einer schwarz-weissen Version und kann unten auf dieser Seite in verschiedenen Dateiformaten heruntergeladen werden.

 

Sofern generell Sponsoren nur genannt und nicht mit Logo aufgeführt werden, kann auf die Platzierung des Logos «Baar macht Kultur» verzichtet und die Bezeichnung «Unterstützt von der Einwohnergemeinde Baar» verwendet werden.

 

Kontakt: Fachstelle Kultur

 

Kulturspektakel von Rotz
Kulturspektakel von Rotz

 

 

Dokumente

Name
Gesuchseingabe Kulturschaffende Download 0 Gesuchseingabe Kulturschaffende
Auszahlung Vereinsbeitrag Download 1 Auszahlung Vereinsbeitrag
Logo «Baar macht Kultur» farbig (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten) Download 2 Logo «Baar macht Kultur» farbig (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten)
Logo «Baar macht Kultur» schwarz-weiss (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten) Download 3 Logo «Baar macht Kultur» schwarz-weiss (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten)