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Schulärztlicher Dienst

Die schulärztliche Untersuchung wird im Kindergarten (mit Schuleintritt), in der 4. Primarklasse und in der 2. Oberstufe (mit Schulaustritt) durchgeführt.

Die Kinder werden rechtzeitig vor dem Untersuchungstermin durch die Klassenlehrperson informiert. Zur Untersuchung sind die ärztliche Schülerkarte und die Impfkarte, welche Zuhause aufbewahrt werden, mitzubringen. Sie werden nach der Untersuchung zur persönlichen Aufbewahrung wieder mit nach Hause gegeben.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Schularzt
zuständig: Rektorat
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