Für die Haltung von Hunden, die älter als acht Wochen alt sind, wird eine Steuer erhoben. Die Gemeindeversammlung legt jedes Jahr die Höhe dieser Steuer fest. Die Hundesteuer muss jeweils bis am 31. März des betreffenden Jahres entrichtet werden. Für verspätetete Zahlungen wird eine Mahngebühr erhoben. Hunde sind innert 14 Tagen nach Eintreten der Steuerpflicht beim Gemeindebüro an der Rathausstrasse 6 anzumelden. Wer keinen Hund mehr besitzt, wird ersucht, diesen abzumelden. |