|
|

 |
|
 |
 |
Friedensrichteramt Jede Gemeinde wählt eine/n Friedensrichter/in und eine Stellvertretung. Die Friedensrichterin sucht alle Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er endschaftlich zu urteilen. Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einem Weisungsschein begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden. Ausgenommen folgende Fälle: - Eherecht (Trennungs- und Scheidungsmediation)
- Mietrecht (kantonale Schlichtungsstelle)
- Arbeitsrecht (kantonale Schlichtungsstelle)
Willkommen im Online-Schalter der Einwohnergemeinde Baar ! Mit der Nutzung des Internetangebots der Einwohnergemeinde Baar anerkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
Online-Dienste
|
 |
|
 |