Einleitung Unter den Sozialzielen in der Bundesverfassung sind im Art. 41 Abs. 1 Bst. c - g die Grundsätze der schweizerischen Familienpolitik festgeschrieben: „Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: - Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;
- Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
- Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
- Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;
- Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden.“
Die Familienpolitik in unserem Land ist stark föderalistisch geprägt und jene Bereiche, welche die Familien am stärksten betreffen, liegen in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Das Leitbild für die Einwohnergemeinde Baar vom 1. Januar 2000 macht wenig konkrete Aussagen zur Familienpolitik. Um diesem Thema mehr Gewicht zu verschaffen und die Bedürfnisse der Familien in unserer Gemeinde ernst zu nehmen, hat die Baarer Familienkommission Leitsätze erarbeitet, die als Handlungsmaximen für den täglichen Umgang mit familienrelevanten Anliegen dienen sollen.
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| Hier finden Sie das Familienleitbild: Familienleitbild.pdf (17.5 kB) |