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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Aufnahme von Tatbeständen

Im Auftrag von natürlichen oder juristischen Personen nimmt der Gemeindeweibel einfache Tatbestände auf und protokolliert diese (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche). Beispiele: Differenzen zwischen Nachbarn, Zustellung von Gerichtsurkunden und - dokumenten, Hausbetretungen, Feststellung von defekten Warenlieferungen etc.

Preis

nach Aufwand

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