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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen möchten, wird eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine Verpflichtungerklärung verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit und in der Lage sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.-- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich beim Gemeindebüro, Rathausstrasse 6, 6341 Baar vor, welches die Solvenzprüfung vornimmt.

Bitte bringen Sie mit

  • Verpflichtungserklärung
  • amtlicher Ausweis
  • Bankkontoauszüge (Privat- oder Lohnkonten: detaillierte Monatsauszüge der letzten 3 Monate; Sparkonten: Jahresabschluss des vergangenen Jahres inkl. aktueller Saldobestätigung)
  • Tagesaktueller Auszug der Bank
  • aktuelle Lohnabrechnung
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • CHF 50.-- pro Verpflichtungserklärung


Die garantieleistende Person muss persönlich beim Gemeindebüro vorsprechen, Stellvertretungen durch Ehepartner sind möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorliegt.

Wenn eine positive Beurteilung durch das Gemeindebüro erfolgte, wird die Verpflichtungserklärung dem Amt für Migration zugestellt. Das Amt für Migration informiert anschliessend die schweizerische Auslandsvertretung.

Preis

CHF 50.-

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