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Bauanfrage/Bauermittlung
Zur Abklärung von klar umschriebenen Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben kann der Abteilung Planung / Bau eine Bauanfrage oder Bauermittlung zur Stellungnahme unterbreitet werden. Die Anfrage beinhaltet Projektpläne und ein Schreiben mit den Fragen in zweifacher Ausfertigung.
Bauanfrage
Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben, bevor Sie ein Baugesuch einreichen und möchten diese schriftlich beantwortet haben, können Sie ein Bauanfrage einreichen. Die Beantwortung der Bauanfrage ist nicht beschwerdefähig.
Bauermittlung
Gemäss § 47 Abs. 1 PBG entscheidet die zuständige Behörde im Rahmen eines Bauermittlungsgesuchs über einzelne, klar umschriebene Fragen zu einem Bauvorhaben. Für das Verfahren und den Entscheid gelten sinngemäss die Vorschriften über das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren. Der Gesuchsteller hat alle Unterlagen einzureichen, die zur Beantwortung der Frage erforderlich sind. Der Gemeinderat ist die zuständige Behörde, welche über Bauermittlungsgesuche entscheidet.
Bauanfragen werden online über die Plattform «cymo ebau» eingereicht. Für die digitale Erfassung einer Bauanfrage ist ein Login notwendig. Wie dieses Login erstellt wird, können Sie den Informationen zum digitalen Baugesuch entnehmen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauberatung/Baupolizei | 041 769 04 40 | michael.wieczorek@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Planung / Bau | 041 769 04 30 | planung-bau@baar.ch |