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Steuern
Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärungen sind bei der kantonalen Steuerverwaltung zu verlangen.
Steuerberechnungen und Fristerstreckungen können auf der Hompage der kantonalen Steuerverwaltung vorgenommen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 041 769 02 30 | steueramt@baar.ch |