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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Alkoholabgabe an einem Anlass / Meldung Tombola und Lottomatch

Für die private Gartenparty oder das private Geburtstagsfest brauchen Sie keine Alkoholbewilligung der Gemeinde. Bei einem öffentlichen Anlass muss jedoch vorgängig eine solche Bewilligung eingeholt werden. Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens 14 Tage vor dem geplanten Anlass ein.

 

Dieses Gesuchformular ist für die Alkoholabgabe bei Veranstaltungen in privaten Räumen bzw. auf privaten Grundstücken gedacht.

 

Bei einem Anlass in einem öffentlichen Raum/auf öffentlichen Grundstücken könne Sie die Alkoholbewilligung direkt auf der jeweiligen Reservationsseite beantragen. Ebenso Tombolas an einem Unterhaltungsanlass oder einen Lottomatch.

Hier finden Sie die Reservationsseite für öffentliche Räume.

 

Kleinlotterie/Tombola/Lottomatch
Bitte reichen Sie die Meldung einer Kleinlotterie an einem Unterhaltungsanlass der zuständigen Gemeindebehörde mindestens 30 Tage vor dem geplanten Anlass ein.

 

  • Maximale Spielsumme: CHF 50'000.-
  • Waren (Früchtekörbe, Zopf etc.) sind als Preise zulässig.
  • Goldpreise (Goldvreneli, kleine Gold- und Silberbarren) sind ebenfalls zulässig.
  • Gutscheine, die nicht wie Bargeld verwendet werden können (z.B. Bratwurst in einer Metzgerei, Kaffee in einer Bäckerei) sind zulässig.
  • Gutscheine, die wie Bargeld verwendet werden können (z.B. Gutschein über 10 Franken in einer Metzgerei/Bäckerei sind vereinzelt zulässig. Der Wert solcher Gutscheine darf maximal 20% der Gesamten Gewinnsumme betragen.

 

Alkoholabgabe
Gesuche für die Alkoholabgabe reichen Sie bitte mindestens 14 Tage vor der geplanten Durchführung ein.

Die Bewilligung bezieht sich immer auf einen bestimmten Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person, die für den Anlass verantwortlich ist.

 

Behördengang

  1. Sie lesen die Bestimmungen und füllen das Formular aus.
  2. Sie drucken das PDF aus und unterzeichnen es handschriftlich.
  3. Sie reichen das Formular per Post ein oder geben es beim Gemeindebüro ab.
  4. Wir stellen die Bewilligung aus und schicken Ihnen diese mit den nötigen Dokumenten zu.
  5. Sie führen den Anlass durch.
  6. Sie zahlen die Bewilligungsgebühren innert 10 Tagen nach der Durchführung.
  7. Bei einer Tombola/einem Lottomatch schicken Sie die Abrechnung innert 30 Tagen an die Abteilung Sicherheit/Werkdienst. Die Abrechnung beinhaltet das Total der verkauften Lose oder Einsatzkarten sowie das Total der abgegebenen Gewinne.


Formular
Gesuchformular Alkoholabgabe und Meldung Kleinlotterie

 

Kosten
Alkoholabgabe bei Anlässen (regulärer Bewilligungsaufwand)

  • 1 Tag : CHF 60.00
  • 2 Tage: CHF 100.00
  • 3 Tage: CHF 140.00
  • 4 Tage: CHF 180.00
  • usw.


Alkoholabgabe bei Anlässen (erhöhter Bewilligungsaufwand)

  • nach Aufwand


Anlass mit Raucherbetrieb

  • in den obigen Bewilligungsgebühren bereits inbegriffen


Tombolas (Tombola oder Lottomatch)

  • Ab dem 1. Juli 2023 ist keine Bewilligung mehr nötig (lediglich eine Meldung)


Musik im Freien (Openair-Veranstaltungen)

  • Nach 22.00 Uhr wird Musik nur in geschlossenen Räumen bewilligt (Zelte gelten nicht als geschlossener Raum).


Gesetzliche Grundlagen
Kantonale Bestimmungen


Eidgenössische Bestimmungen


Andere Dokumente

 

Bemerkungen
Beim Gesundheitsamt des Kantons Zug erhalten Sie folgendes Jugendschutzmaterial:

  • Neu: Buttons Jugendschutz für Veranstalter; diese dienen als Hilfsmittel für das Personal, um sich gegenseitig und die Veranstaltungs-Teilnehmenden auf den Jugendschutz aufmerksam zu machen (max. Bestellmenge: 10 Stück pro Veranstalter oder in Absprache).
  • Leitfaden „Alkoholausschank ohne Ärger“
  • Information und Beratung bei alkoholpräventiven Fragen
  • Hinweisschilder mit Jugendschutzbestimmungen
  • Verschiedenfarbige Kontrollbänder (neu auch blau für Mineralwasser)
  • Flyer „Sorry, aber du bist zu jung…“
  • Vermittlung der mobilen alkoholfreien Bar „Saftlade“
  • App "Jalk ID scan" - Hilfsmittel zum Abscannen der der ID zur einfacheren Kontrolle des Alters (in den App Stores erhältlich)

Beachten Sie die Abgabe- und Werbeeinschränkungen für gebrannte Wasser im Alkoholgesetz.

 

Schall- und Laseranlagen

Bei Veranstaltungen in Gebäuden oder im Freien mit verstärktem oder unverstärktem Schall oder Laseranlagen sind die Bestimmungen der Bundesverordnung V-NISSG verbindlich.

Veranstaltungen mit einem mittleren Schallpegel über 93 dB(A) oder mit Laserstrahlung verlangen eine Meldung an das Amt für Gesundheit.

Das Amt für Gesundheit kann Lärmmessungen durchführen. Ist der entsprechende Grenzwert nicht eingehalten, muss der Veranstalter die Kosten für die Messung übernehmen. Diese betragen CHF 900.00. Das Amt behält sich eine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor. Auskünfte erteilt das Amt für Gesundheit des Kantons Zug, Kinder- und Jugendgesundheit, Aegeristrasse 56, 6300 Zug, Telefon 041 728 39 35.

 

Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Sicherheit/Werkdienst
Gastgewerbe
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 06 11

 

Öffnungszeiten
Mo 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
Di-Fr 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

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