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Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Aufstellen fester Reklameeinrichtungen

Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf Reklameeinrichtungen an oder auf Gebäuden oder in deren unmittelbarer Nähe, welche in direktem Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. Über die Zulässigkeit von Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Für Reklameeinrichtungen an Kantonsstrassen ausserorts ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug zuständig. Gesuche sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten.

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen
  3. PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
  4. Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
  5. Bewilligungserteilung durch die Abteilung Planung/Bau
  6. Zahlung der Bewilligungsgebühr


Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.

Kosten
Gemäss Gebührentarif im Bauwesen Ziffer 16

Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössiche Bestimmungen:

Kantonale Bestimmungen:

Gemeindliche Bestimmungen:


Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Planung / Bau
Bauberatung / Baupolizei
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 04 40

Zugehörige Objekte