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Aufstellen fester Reklameeinrichtungen
Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf Reklameeinrichtungen an oder auf Gebäuden oder in deren unmittelbarer Nähe, welche in direktem Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. Über die Zulässigkeit von Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Für Reklameeinrichtungen an Kantonsstrassen ausserorts ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug zuständig. Gesuche sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen
- PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
- Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
- Bewilligungserteilung durch die Abteilung Planung/Bau
- Zahlung der Bewilligungsgebühr
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
Gemäss Gebührentarif im Bauwesen Ziffer 16
Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössiche Bestimmungen:
Kantonale Bestimmungen:
Gemeindliche Bestimmungen:
- Reklamereglement vom 6.4.2010 (Stand 9.12.2021)
- Gebührentarif im Bauwesen vom 17.9.2008 (Stand 9.12.2021)
Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Planung / Bau
Bauberatung / Baupolizei
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 04 40
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauberatung/Baupolizei | 041 769 04 40 | michael.wieczorek@baar.ch |
Name | Download |
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