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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Schulzahnpflege

Der gemeindliche Schulzahnarzt-Dienst umfasst:

  • die zahnärztliche Untersuchung, darin eingeschlossen sind die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung (falls gewünscht)
  • konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen
  • kieferorthopädische Behandlungen

 

Zahnärztliche Untersuchung

Sämtliche Kinder und Jugendliche haben sich einmal pro Jahr einer zahnärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Die zahnärztliche Untersuchung umfasst die Befundaufnahme, die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung (falls gewünscht).

Zu Beginn jedes Schuljahres fordert das Schulrektorat die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen auf, die zahnärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.

 

Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten

Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die mit der Schulzahnpflege verbundenen Pflichten erfüllen.

Die Erziehungsberechtigten haben insbesondere die notwendigen konservierenden und chirurgischen Zahnbehandlungen durchführen zu lassen.

Die Erziehungsberechtigten haben auf Begehren des Schulrektorats die Pflichterfüllung nachzuweisen.

 

Freie Zahnarztwahl

Mit den zahnärztlichen Massnahmen nach dem Reglement kann jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt beauftragt werden, der oder dem eine kantonale Bewilligung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes erteilt worden ist. Die geforderten Vorgaben betreffend Praxishygiene, Aufzeichnungspflicht und Datenschutz müssen eingehalten werden.

 

Behandlung während der Unterrichtszeit

Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Ist dies nicht möglich, haben die Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler für die erforderliche Zeit vom Unterricht freizustellen.

 

Kostentragung für den zahnärztlichen Untersuch

Die Kosten für eine zahnärztliche Untersuchung pro Schuljahr, darin eingeschlossen die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung (falls gewünscht), werden von der Gemeinde getragen.

Die Rechnungsstellung für das abgelaufene Schuljahr hat jeweils bis spätestens Ende August zu erfolgen. Ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen Rechnung nach Massgabe des in ihrem Kanton geltenden Tarifs. Sie dürfen dabei die für den Kanton Zug geltenden Ansätze nicht überschreiten.

Die Wohngemeinde subventioniert keine Kosten, welche durch unentschuldigtes Versäumen einer zahnärztlichen Untersuchung resp. Behandlung entstanden sind.

Der Kostenbeitrag des Schulzahnarzt-Dienstes kann in jedem Fall herabgesetzt werden, wenn der jährliche obligatorische Untersuch resp. die konservierende Behandlung versäumt oder die Zahnpflege vernachlässigt wurde.

 

Kostentragung für die weiteren Massnahmen

Die Kosten für konservierende und für chirurgische Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

An diese Behandlungen leistet die Gemeinde Kostenbeiträge nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenpflichtigen Personen. Zu berücksichtigen sind dabei das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen. Allfällige Leistungen Dritter werden vorgängig von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten abgezogen.

Für Beitragsleistungen an kieferorthopädische Behandlungen gelten überdies die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie der Gesundheitsdirektion erlassenen Vorschriften.

 

Beitragshöhe

Der Gemeinderat erlässt einen Tarif für die Bemessung der Beiträge. Bagatellbeiträge werden nicht ausgerichtet.

 

Administratives

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro, Rathausstrasse 6, 6340 Baar,  041 769 01 11, gemeindebuero@baar.ch.

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