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Energiestadt Baar


Im November 2002 wurde der Einwohnergemeinde Baar das Label "Energiestadt" zugesprochen. Anfangs 2003 hat der Gemeinderat eine Energiefachkommission eingesetzt, die den Gemeinderat in allen Fragen der Energieplanung, des Energieverbrauchs und der Energieversorgung unterstützt. An der offiziellen Labelübergabe im Juni 2003 hat der Gemeinderat seinen Willen dazu bekräftigt, dass die Gemeinde in Energiefragen eine Vorbildfunktion wahrnehmen und die Einwohnerinnen und Einwohner von Baar für energiebewusstes Denken und Handeln sensibilisieren will.

Beim Erhalt des Labels "Energiestadt" im Jahre 2002 erreichte die Gemeinde Baar 55% der möglichen Punkte. Beim ersten Re-Audit 2006 stieg dieser Wert auf beachtliche 70%. Mit dem Re-Audit im Jahre 2010 konnte dieser Wert auf 72% gesteigert werden.

Baar mit gutem Resultat als "Energiestadt" bestätigt
"Die Gemeinde soll als Vorbild vorangehen"

Logo Energiestadt

Energieleitbild


In Zusammenarbeit mit der Energiefachkommission wurde im Jahre 2004 ein Energieleitbild für die Gemeinde Baar ausgearbeitet. Darin sind allgemeine Leitsätze und die Grundlagen der kommunalen Energiepolitik sowie konkrete Leitsätze formuliert, wie z.B. umwelt- und energiegerechtes Planen, Bauen und Renovieren sowie energieoptimierter Betrieb und Unterhalt der gemeindeeigenen Bauten.

Energieleitbild

Da sich in den letzten Jahren verschiedene Rahmenbedingungen und Zielsetzungen verändert haben, hat der Gemeinderat am 23. November 2011 eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Energieleitbildes eingesetzt.
Das neue Leitbild soll im Herbst 2012 in Kraft gesetzt werden.


Massnahmenplan
 
Für den Labelprozess "Energiestadt" musste bereits ein umfangreicher Massnahmenkatalog zusammengestellt werden. Dieser wurde im Zusammenhang mit dem Re-Audit 2010 komplett überarbeitet. Aus dem vorgegebenen Massnahmenkatalog wird nun jährlich ein bewusst schlank gehaltener Massnahmenplan erstellt. Dieser wird laufend überprüft und aktualisiert.

Massnahmenplan 2012
 
Der Massnahmenplan 2012 wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 23. November 2011 genehmigt und ist für die Verwaltung inklusive Feuerwehr, Werkdienst und Schule verbindlich. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit informiert der Gemeinderat laufend auch über die getroffenen Massnahmen und Aktionen und trägt so dazu bei, dass die Leitsätze und Massnahmen auch von der Bevölkerung getragen werden.


Veranstaltungen / Aktionen

Tag der Sonne in Baar
Samstag, 12. Mai 2012

09.00 - 11.30 Uhr Infostand am Samschtig-Märt
10.00 - 11.15 Uhr Kurzreferate im Foyer des Gemeindehauses
11.15 - 12.30 Uhr Besichtigungen ausgeführter Anlagen

Nähere Informationen auch unter Veranstaltungen und www.tagdersonne.ch.


Energieförderbeiträge

Seit dem Jahr 2004 steht jährlich ein Budgetbetrag für die Förderung alternativer Energieprojekte zur Verfügung. Ziel ist es, Massnahmen privater Bauherren zur Reduktion und zur Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes sowie Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien finanziell zu unterstützen und so Anreize für alternative Energieprojekte zu schaffen. In der Energiefachkommission wurden die "Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger" mit den Kriterien zur Vergabe der Förderbeiträge und den abgestuften Beitragssätzen erarbeitet.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften und der neuen Förderprogramme des Bundes und des Kantons Zug mussten auch die Richtlinien für die gemeindlichen Förderbeiträge überarbeitet werden. Diese wurden vom Gemeinderat an der Sitzung vom 17. Februar 2010 genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Gesuche um Energieförderbeiträge sind an die Einwohnergemeinde Baar, Planung / Bau, Rathausstrasse 6, Postfach, 6341 Baar zu richten. Die Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen.

Flyer zu den Energieförderbeiträgen
Richtlinien zu den Energieförderbeiträgen
Gesuch für Energieförderbeiträge


Das Gebäudeprogramm

Anfang 2010 starteten Kantone und Bund das neue Gebäudeprogramm. Es löst den Klimarappen ab. Neu fördert das Gebäudeprogramm auch die Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle wie z.B. den Ersatz veralteter Fenster oder die Wärmedämmung von Wänden, Dach und Böden. Im Kanton Zug wird das Gebäudeprogramm des Bundes durch weitere Zuschüsse, z.B. an die Haustechnik, ergänzt. Auf www.zug.ch/energiefachstelle erfahren Interessierte mehr zum kantonalen und nationalen Förderprogramm und gelangen in wenigen Schritten zu den Gesuchsformularen.


Energieberatung
 
Die Einwohnergemeinde Baar bietet der Bauherrschaft für ein Bauvorhaben in Baar eine Energieberatung durch Fachleute des "energienetz-zug" an. Bei Neubauten kann in einem möglichst frühen Planungsstadium (Vorprojekt, Bauanfrage) von der aktiven Energieberatung Gebrauch gemacht werden. Mit dieser Massnahme sollen die energetischen Möglichkeiten eines Projekts in einer frühen Phase bereits geprüft und aufgezeigt werden. Die erste Beratung ist für den Bauherrn kostenlos.


"Baar erneuert"

Die Einwohnergemeinde Baar bietet als "Energiestadt" den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern von bestehenden Liegenschaften in Baar mit der Aktion "Baar erneuert" ebenfalls eine fachmännische Energieberatung durch das "energienetz-zug" für die Erneuerung Ihrer Gebäude an.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Prospekt "Baar erneuert".

Die ursprünglich bis Ende 2009 befristete Aktion "Baar erneuert" wird in leicht modifizierter Form fortgeführt. Ab Anfang 2010 ist die Energieberatung jedoch nicht mehr gratis. Neu wird vom Hauseigentümer ein Unkostenbeitrag von CHF 200.-- verlangt.


GEAK Gebäudeausweis

Dafür wird für die untersuchte Liegenschaft auch gleich der neu eingeführte Gebäudeausweis der Kantone (GEAK plus) ausgestellt. Dieser enthält einen landesweit standardisierten energietechnischen Zustandsbericht des Gebäudes.

Anmeldung für eine Energieberatung direkt beim "energienetz-zug", Telefon: 041 728 23 82, E-Mail: beratung@energienetz-zug.ch


Energiespar-Tipps

Kaffeemaschine_1
Kaffeemaschine_2
Kaffeemaschine_3
Goodbye - Standby
Tumbler
Geschirrspüler
Kühlschrank
Elektroboiler
Elektrogeräte


Vollzug des Energiegesetzes im Gebäudebereich ab 01. Juli 2011

Mit der Inkraftsetzung der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz auf den 01. Januar 2009 wurden einige Änderungen eingeführt. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen in den Gemeinden zeigte sich, dass die Praxis beim Vollzug unter den Zuger Gemeinden zu vereinheitlichen ist.
Deshalb wurde der Vollzug des Energiegesetzes ab 01. Juli 2011 neu geregelt.

Schreiben Vollzug des Energiegesetzes im Gebäudebereich per 01. Juli 2011
Vollzug des Energiegesetzes im Gebäudebereich im Kanton Zug
Ablaufschema Vollzug Energiegesetz


Gesetze

Medienmitteilung der Baudirektion des Kantons Zug vom 13. November 2008
Verordnung zum Energiegesetz vom 11. November 2008
Energiegesetz vom 01. Juli 2004


Links

www.zug.ch/energiefachstelle
www.dasgebaeudeprogramm.ch
www.energienetz-zug.ch
www.energie-zentralschweiz.ch


Das Label "Energiestadt" wird von der Abteilung Planung / Bau betreut.
Auskunft über Energiefragen erhalten Sie beim Energiebeauftragten der "Energiestadt" Baar Herb Müller.