Nach Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zug wurde die neu revidierte Verordnung zum Energiegesetz auf den 01. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Mit dieser Änderung wurde auch der Vollzug durch die Gemeinden neu geregelt. Im Weiteren mussten die gemeindlichen Richtlinien für Förderbeiträge angepasst werden. Ebenso traten neue Anforderungen zur Erreichung des MINERGIE-Standards in Kraft.
In Zusammenarbeit mit der Energiefachkommission wurde ein Energieleitbild für die Gemeinde Baar ausgearbeitet. Darin sind allgemeine Leitsätze und die Grundlagen der kommunalen Energiepolitik sowie konkrete Leitsätze formuliert, wie z.B. umwelt- und energiegerechtes Planen, Bauen und Renovieren sowie energieoptimierter Betrieb und Unterhalt der gemeindeeigenen Bauten.
Der Massnahmenplan 2010 wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 17. Februar 2010 genehmigt und ist für die Verwaltung inklusive Feuerwehr, Werkdienst und Schule verbindlich. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit informiert der Gemeinderat laufend auch über die getroffenen Massnahmen und Aktionen und trägt so dazu bei, dass die Leitsätze und Massnahmen auch von der Bevölkerung getragen werden.
Energieförderbeiträge
Seit dem Jahr 2004 steht jährlich ein Budgetbetrag für die Förderung alternativer Energieprojekte zur Verfügung. Ziel ist es, Massnahmen privater Bauherren zur Reduktion und zur Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes sowie Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien finanziell zu unterstützen und so Anreize für alternative Energieprojekte zu schaffen. In der Energiefachkommission wurden die "Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger" mit den Kriterien zur Vergabe der Förderbeiträge und den abgestuften Beitragssätzen erarbeitet.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften und der neuen Förderprogramme des Bundes und des Kantons Zug mussten auch die Richtlinien für die gemeindlichen Förderbeiträge überarbeitet werden. Diese wurden vom Gemeinderat an der Sitzung vom 17. Februar 2010 genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Gesuche um Energieförderbeiträge sind an die Einwohnergemeinde Baar, Planung / Bau, Rathausstrasse 6, Postfach, 6341 Baar zu richten. Die Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen.
Richtlinien und Gesuch Energieförderbeiträge der Gemeinde Baar Das Gebäudeprogramm
Anfang 2010 starteten Kantone und Bund das neue Gebäudeprogramm. Es löst den Klimarappen ab. Neu fördert das Gebäudeprogramm auch die Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle wie z.B. den Ersatz veralteter Fenster oder die Wärmedämmung von Wänden, Dach und Böden. Im Kanton Zug wird das Gebäudeprogramm des Bundes durch weitere Zuschüsse, z.B. an die Haustechnik, ergänzt. Auf
www.zug.ch/energiefachstelle erfahren Interessierte mehr zum kantonalen und nationalen Förderprogramm und gelangen in wenigen Schritten zu den Gesuchsformularen.
Energieberatung
Die Einwohnergemeinde Baar bietet der Bauherrschaft für ein Bauvorhaben in Baar eine Energieberatung durch Fachleute des "energienetz-zug" an. Bei Neubauten kann in einem möglichst frühen Planungsstadium (Vorprojekt, Bauanfrage) von der aktiven Energieberatung Gebrauch gemacht werden. Mit dieser Massnahme sollen die energetischen Möglichkeiten eines Projekts in einer frühen Phase bereits geprüft und aufgezeigt werden. Die erste Beratung ist für den Bauherrn kostenlos.
"Baar erneuert"
Die Einwohnergemeinde Baar bietet als "Energiestadt" den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern von bestehenden Liegenschaften in Baar mit der Aktion "Baar erneuert" ebenfalls eine fachmännische Energieberatung durch das "energienetz-zug" für die Erneuerung Ihrer Gebäude an.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie im
Prospekt "Baar erneuert".
Die ursprünglich bis Ende 2009 befristete Aktion "Baar erneuert" wird in leicht modifizierter Form fortgeführt. Ab Anfang 2010 ist die Energieberatung jedoch nicht mehr gratis. Neu wird vom Hauseigentümer ein Unkostenbeitrag von CHF 200.-- verlangt.
GEAK Gebäudeausweis
Dafür wird für die untersuchte Liegenschaft auch gleich der neu eingeführte Gebäudeausweis der Kantone (GEAK plus) ausgestellt. Dieser enthält einen landesweit standardisierten energietechnischen Zustandsbericht des Gebäudes.
Anmeldung für eine Energieberatung direkt beim "energienetz-zug", Telefon: 041 728 23 82, E-Mail:
beratung@energienetz-zug.ch Das Label "Energiestadt" wird von der Abteilung Planung / Bau betreut.
Auskunft über Energiefragen erhalten Sie beim Energiebeauftragten der "Energiestadt" Baar
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