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Abmelden / Wegzug von Baar Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert zehn Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: - Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung oder
- Kopie Pass/Identitätskarte
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: Die Abmeldung aus Baar ist bei persönlicher Vorsprache gratis. Sollte Ihre Abmeldung via eGo! oder schriftlich erfolgen, verrechnen wir Ihnen eine Gebühr von SFr. 15 plus SFr. 5 Schreibgebühren. Beim Melden des Wegzugs werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert: - Steuerverwaltung
- Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
- Kreiskommando (bei militärpflichtigen Personen)
- Strassenverkehrsamt
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