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Abmelden / Wegzug von Baar

Zuständiger Bereich:Gemeindebüro

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert zehn Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung oder
  • Kopie Pass/Identitätskarte

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus Baar ist bei persönlicher Vorsprache gratis.
Sollte Ihre Abmeldung via eGo! oder schriftlich erfolgen, verrechnen wir Ihnen eine Gebühr von SFr. 15 plus SFr. 5 Schreibgebühren.

Beim Melden des Wegzugs werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert:
  • Steuerverwaltung
  • Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
  • Kreiskommando (bei militärpflichtigen Personen)
  • Strassenverkehrsamt

Zuständig Telefon
Gemeindebüro 041 769 01 11

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