|
|

 |
|
 |
 |
Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen Die Einwohner von Baar können Testamente und Erbverträge im Depot des Erbschaftsamtes zur Aufbewahrung hinterlegen. So ist beim Todesfall sichergestellt, dass die hinterlegten Schriften an die Erben, bzw. begünstigten Personen zur Eröffnung gelangen. In der einmaligen Gebühr von CHF 25.00 ist die Hinterlegung sowie die jederzeitige Rücknahme und Wiederhinterlegung inbegriffen.
|
 |
|
 |