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Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen

Zuständiger Bereich:Erbschaftsamt

Die Einwohner von Baar können Testamente und Erbverträge im Depot des Erbschaftsamtes zur Aufbewahrung hinterlegen. So ist beim Todesfall sichergestellt, dass die hinterlegten Schriften an die Erben, bzw. begünstigten Personen zur Eröffnung gelangen. In der einmaligen Gebühr von CHF 25.00 ist die Hinterlegung sowie die jederzeitige Rücknahme und Wiederhinterlegung inbegriffen.

Zuständig Telefon
Grütter, Doris 041 769 01 32

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