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Nachdem das Verwaltungsgericht über die Beschwerden zur Ortsplanungsrevision 2005 entschieden hat, hat der Regierungsrat des Kantons Zug am 27. März 2007 den entsprechenden Genehmigungsbeschluss gefällt. Während der öffentlichen Auflage dieses Beschlusses sind beim Verwaltungsgericht keine Beschwerden eingegangen. Die Baarer Ortsplanung 2005 ist somit rechtskräftig geworden. Für die Beurteilung von Baugesuchen und Planungen sind nun die neue Bauordnung und der Zonenplan 2005 massgebend.
Aufgrund der Entscheide des Verwaltungsgerichtes und des Genehmigungsbeschlusses des Regierungsrates mussten die Planungsmittel angepasst werden. Die für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2005 versandten Unterlagen sind deshalb nicht mehr aktuell. Der entsprechende Zonenplan und die Bauordnung können jedoch vorläufig für die Einreichung von Baugesuchen verwendet werden. Bei Fragen zu Baugesuchen wenden Sie sich an Ueli Rüesch, Leiter Bauberatung/Baupolizei. Bei Fragen zur Siedlungs- und Verkehrsplanung gibt Ihnen Urs Spillmann, Abteilungsleiter Planung / Bau Auskunft.
Der redigierte neue Zonenplan und die neue Bauordnung 2005 können über die folgenden Links bestellt oder direkt auf dem Gemeindebüro, Rathausstrasse 6, Baar bezogen werden.


Ortsplanung 2005 

Die Baarer Ortsplanung kann auf der Datenplattform ZugMap digital eingesehen werden. Es handelt sich um folgende Planungsmittel:


Die gemeindlichen Reglemente sowie eine Auswahl an kantonalen Gesetzen finden Sie unter Gesetze/Reglemente
 
Kurzbericht zur Urnenabstimmungsvorlage vom 5. Juni 2005
Ein Bericht zu den wichtigsten Inhalten und dem damaligen Planungsablauf