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Kann auf der Datenplattform ZugMap digital eingesehen werden.

Bei den Kulturobjekten der Gemeinde Baar ist zwischen den geschützten und den schützenswerten zu unterscheiden:
  1. Verzeichnis der geschützten Kulturobjekte (Denkmalverzeichnis): Bei den eingetragenen Objekten besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Erhaltung, weshalb sie unter kantonalen Schutz gestellt sind.
  2. Inventar der schützenswerten Kulturobjekte: Bestandesaufnahme von Objekten, deren Schutz erwogen wird.
Für die Führung des Verzeichnisses und des Inventars der Kulturobjekte ist der Kanton zuständig. Verbindlich sind die vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie geführten Objektlisten.
 
Der Schutz der Kulturobjekte ist im Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) vom 26. April 1990 geregelt.