Kann auf der Datenplattform ZugMap digital eingesehen werden. Das Inventar der Naturobjekte ist eine Bestandesaufnahme und bezeichnet die als schützenswert erachteten Naturobjekte. Das Inventar hat verwaltungsanweisenden Charakter und für die Grundeigentümer keine unmittelbar verbindliche Rechtswirkung. Die Objekte im Inventar sind in diesem Sinne auch nicht grundeigentümerverbindlich geschützt. Eine Unterschutzstellung kann jedoch erfolgen. Gemäss § 6 Abs. 3 der Bauordnung dürfen die aufgeführten Objekte ohne Einwilligung des Gemeinderats nicht verändert werden.
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