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Generell längere Öffnungszeiten in einem Gastgewerbebetrieb
Die Öffnungszeiten für gastgewerbliche Betriebe sind gemäss §12 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 von 05.00 bis 24.00 Uhr. Der Gemeinderat kann eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten bis maximal 04.00 Uhr bewilligen.
Bemerkungen
Der Gemeinderat bewilligt eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten, wenn die Prüfung aller Kriterien ergibt, dass der Jugendschutz, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind. Es wird ein Auflage- und Einspracheverfahren durchgeführt. Bei Änderung der Betriebsart muss zwingend ein neues Gesuch gestellt werden (z.B. neu Barbetrieb anstatt Restaurant).
Vorbedingung
Gastgewerbliche Bewilligung vorhanden
Behördengang
1. Bestimmungen lesen
2. Formular ausfüllen
3. PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
4. Formular mit Beilagen per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
5. Auflageverfahren durch Gemeinde während 20 Tagen
6. Falls nötig Einspacheverfahren durch die Gemeinde
7. Bewilligungserteilung durch den Gemeinderat
8. Separate Gebührenrechnung zahlen
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
Die Bewilligungsgebühr für generell längere Öffnungszeiten beträgt CHF 100.00.
Gesetzliche Grundlagen
- Gastgewerbegesetz vom 25.1.1996 (943.11)
Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Sicherheit/Werkdienst
Gastgewerbe
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 06 11
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gastgewerbliche Bewilligungen | 041 769 06 11 | daniel.oberle@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit / Werkdienst | 041 769 06 11 | sicherheit-werkdienst@baar.ch |