Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Inhaltsverzeichnis
Kopfzeile
Inhalt
Strenge Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Ab dem 29. Oktober sind folgende Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft:
- Maskentragepflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen (Post, Banken, Museen, Bibliotheken etc.), in Gastronomiebetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Bahnhöfen, Flughäfen sowie an Bus- und Tramhaltestellen (Plakat des BAG); ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren
- Maskentragepflicht in allen Aussenbereichen der oben genannten Einrichtungen und Betrieben
- Maskentragepflicht in allen belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen sowie in allen weiteren Bereichen des öffentlichen Raums, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann
- in Gastronomiebetrieben darf nur sitzend konsumiert werden, an einem Tisch dürfen nur Gruppen von 4 Personen Platz nehmen; alle Gastrobetriebe sind von 23.00 bis 06.00 Uhr geschlossen
- an privaten Veranstaltungen (Familienfeste etc.) dürfen maximal 10 Personen teilnehmen
- an öffentlichen Veranstaltungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen
- Sporttrainings von Vereinen dürfen in Gruppen von maximal 15 Personen durchgeführt werden. Es gilt Maskentragpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands; auf das Tragen der Maske kann draussen und in grossen Lokalitäten verzichtet werden
- Proben (z.B. Theater, Musik) sind zulässig bis zu Gruppen von 15 Personen. Es gilt Maskentragpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands; auf das Tragen der Maske kann in grossen Räumlichkeiten verzichtet werden, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten
- Sämtliche Aktivitäten (Proben und Aufführungen) von Chören und mit Sängerinnen und Sängern im nichtpressionellen Bereich sind verboten
- am Arbeitsplatz gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats sowie in den unten angefügten Dokumenten.
Eine Übersicht über die Corona-Schutzmassnahmen und -Hygieneregeln finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Verordnung des Bundesrats | Download | 0 | Verordnung des Bundesrats |
FAQ zur Verordnung des Bundesrats | Download | 1 | FAQ zur Verordnung des Bundesrats |
Die neuen Regeln auf einen Blick | Download | 2 | Die neuen Regeln auf einen Blick |
Erläuterungen zur Verordnung des Bundesrats | Download | 3 | Erläuterungen zur Verordnung des Bundesrats |