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Gemeinde Baar
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Corona: Bundesrat lockert die Massnahmen ab 1. März

24. Februar 2021
Der Bundesrat hat am 24. Februar erste, vorsichtige Lockerungen der Corona-Schutzmassnahmen beschlossen. Diese treten am Montag, 1. März, in Kraft.

Ab Montag, 1. März, können alle Läden, Museen, Lesesäle von Bibliotheken sowie Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen wieder öffnen. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat am 24. Februar entschieden. Restaurants bleiben mindestens bis am 22. März geschlossen. Dasselbe gilt für die Innenräume von Sport- und Freizeitanlagen.

 

Für die Gemeinde Baar bedeutet dies, dass das Hallen- und Freibad Lättich bis sicher am 22. März 2021 geschlossen bleibt. Dafür kann die Bibliothek die Zeitungsecke wieder öffnen. Veranstaltungen, Breitensport-Wettkämpfe, Vereinstrainings oder Musikproben mit mehr als fünf Teilnehmenden etc. bleiben verboten.

 

Eine Übersicht über die aktuell gültigen Regeln und die Auswirkungen auf die Gemeinde Baar finden Sie hier.

Massnahmen ab 1. März 2021

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung des Bundesrats Download 0 Medienmitteilung des Bundesrats
Grafik zu den Massnahmen ab 1. März Download 1 Grafik zu den Massnahmen ab 1. März
FAQ zu den Massnahmen ab 1. März Download 2 FAQ zu den Massnahmen ab 1. März
Verordnung zu den Massnahmen ab 1. März Download 3 Verordnung zu den Massnahmen ab 1. März