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Corona: Bundesrat lockert die Massnahmen ab 1. März
Ab Montag, 1. März, können alle Läden, Museen, Lesesäle von Bibliotheken sowie Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen wieder öffnen. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat am 24. Februar entschieden. Restaurants bleiben mindestens bis am 22. März geschlossen. Dasselbe gilt für die Innenräume von Sport- und Freizeitanlagen.
Für die Gemeinde Baar bedeutet dies, dass das Hallen- und Freibad Lättich bis sicher am 22. März 2021 geschlossen bleibt. Dafür kann die Bibliothek die Zeitungsecke wieder öffnen. Veranstaltungen, Breitensport-Wettkämpfe, Vereinstrainings oder Musikproben mit mehr als fünf Teilnehmenden etc. bleiben verboten.
Eine Übersicht über die aktuell gültigen Regeln und die Auswirkungen auf die Gemeinde Baar finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung des Bundesrats | Download | 0 | Medienmitteilung des Bundesrats |
Grafik zu den Massnahmen ab 1. März | Download | 1 | Grafik zu den Massnahmen ab 1. März |
FAQ zu den Massnahmen ab 1. März | Download | 2 | FAQ zu den Massnahmen ab 1. März |
Verordnung zu den Massnahmen ab 1. März | Download | 3 | Verordnung zu den Massnahmen ab 1. März |