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Anpassung Kontroll- und Messpflicht bei Feuerungen im 2020

11. Dezember 2019

In der Zentralschweiz wird die Kontroll- und Messpflicht bei Holz- und Gasfeuerungen angepasst. Zukünftig müssen kleine Holz-Zentralheizungen alle vier Jahre gemessen werden. Das Messintervall für Gasfeuerungen wird von zwei auf vier Jahre verlängert.

Der Bundesrat setzte am 1. Juni 2018 in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umfassende Änderungen für die Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesrevision wurde die im Kanton Luzern bereits seit einigen Jahren praktizierte Messpflicht für Holzfeuerungen mit einigen Anpassungen nun in Bundesrecht übernommen.

Details zur Anpassung finden Sie in der Medienmitteilung, die unter https://www.baar.ch/_docn/2373449/Feuerungskontrolle2020_Medientext-ZG.pdf aufgeschaltet ist. Für Fragen steht Ihnen die Baudirektion des Kantons Zug, Amt für Umwelt, Raphael Felber, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Telefon 041 728 53 84, raphael.felber@zg.ch zur Verfügung.