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Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt zwei bis drei Arbeitstage in Anspruch.
Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis auch über die eZug-App bestellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindebüro | 041 769 01 11 | gemeindebuero@baar.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Preis
CHF 25.00Bemerkung
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Verfahren
Ihr Antrag wird anschliessend bearbeitet und Sie erhalten das Dokument per Briefpost zugeschickt.
Die Bestellung dieser Dienstleistung erfordert eine sofortige Online-Zahlung mit Kreditkarte oder Twint.
Wichtig: Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.