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Gemeinde Baar
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Mehr Mittel für die Förderung nachhaltiger Energie

24. August 2021
An der Gemeindeversammlung vom 15. September stimmen die Baarerinnen und Baarer über einen Nachtragskredit für die Energieförderbeiträge ab. Auf der Traktandenliste stehen auch die Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten.

 

Bereits sind Gesuche in der Höhe von rund CHF 250'000.– eingegangen, weitere Gesuche in der Höhe von insgesamt CHF 100'000.– werden bis Ende Jahr erwartet. Die Rede ist von den Energieförderbeiträgen. Damit unterstützt die Einwohnergemeinde Baar seit 2013 Private, wenn sie im Gebäudebereich von nicht erneuerbaren auf erneuerbare Energien umsteigen. "Dass die Gemeinde diese Entwicklung im Jahr 2021 mit rund CHF 350'000.– unterstützen darf, ist erfreulich", sagt der zuständige Gemeinderat und Bauchef Jost Arnold. "Diese Förderung entspricht dem Energieleitbild der Gemeinde sowie den Zielen der Energiestadt Baar und den Energieförderrichtlinien." Die grosse Nachfrage führt nun aber auch dazu, dass der Gemeinderat einen Nachtragskredit beantragen muss. Budgetiert waren Energieförderbeiträge in der Höhe von CHF 95'000.–. Bereits im Februar zeichnete sich ab, dass dieser Betrag nicht reichen wird. Der Gemeinderat genehmigte deshalb einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 100'000.–. Nun sind weitere CHF 150'000.– nötig, was die Kompetenz des Gemeinderats überschreitet. Er legt deshalb an der Gemeindeversammlung vom 15. September (19.30 Uhr, Waldmannhalle) einen Nachtragskredit von insgesamt CHF 250'000.– vor. Für die nächsten Jahre werden wieder wie bereits in den Jahren 2011 bis 2016 CHF 200'000.– budgetiert, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden.

 

Baarer Gutscheine sollen im ganzen Kanton gelten

Ein anderes Vorzeigeprojekt der Gemeinde Baar sind die Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten (Kitas), die im Jahr 2016 eingeführt worden sind. Statt einige Plätze in ausgewählten Kitas zu unterstützen, werden die Betreuungsgutscheine direkt den Eltern ausgehändigt. Die Gutscheine können in allen in der Gemeinde Baar bewilligten Kitas eingelöst werden. Der Systemwechsel hat sich bewährt, eine Evaluation hat aber Verbesserungspotenzial ergeben. Mit einer Teilrevision des Reglements "Betreuungsgutscheine für Kitas" will der Gemeinderat nun das System optimieren. So sollen die Gutscheine neu in allen bewilligten Kitas im Kanton Zug eingelöst werden können. In Einzelfällen soll der Rayon gar auf ausserkantonale Kitas ausgeweitet werden. "Es gibt Eltern, die ihre Kinder lieber in der Nähe ihres Arbeitsorts betreuen lassen", erklärt Gemeinderätin und Sozialvorsteherin Berty Zeiter. "Diesem Bedürfnis wollen wir gerecht werden." Mit Mehrkosten sei nicht zu rechnen, da Baarer Eltern, die auf Gutscheine angewiesen sind, ihre Kinder bereits jetzt in einer Baarer Kita betreuen liessen. Neu sollen die Betreuungsgutscheine zudem bis zum obligatorischen Kindergarteneintritt bezogen werden können. Das bedeutet, dass Eltern während des ersten freiwilligen Kindergartenjahres weiterhin auf Unterstützung zählen können.

 

Neuer Konzessionsvertrag mit der WWZ und eine Motion zu Finanzkompetenzen

Den Stimmberechtigten werden am 15. September zwei weitere Geschäfte zur Abstimmung vorgelegt. So befinden die Baarerinnen und Baarer über einen neuen Konzessionsvertrag mit der WWZ AG zur Lieferung von Strom und Wasser. Dieser Vertrag wird auch in allen anderen Zuger Gemeinden den aktuellen politischen und gesetzlichen Gegebenheiten angepasst sowie im Hinblick auf die gelebte Praxis optimiert. Der Gemeinderat beantwortet zudem eine Motion der SP Baar, in der die Partei eine Erhöhung der Finanzkompetenzen des Gemeinderats für den Erwerb von Immobilien fordert. "Wir unterstützen die Stossrichtung der Motion", erklärt Gemeinderat und Finanzvorstand Pirmin Andermatt. "Die Finanzkompetenzen des Gemeinderats sind seit zwanzig Jahren unverändert. Eine Aktualisierung soll deshalb geprüft werden." Der Gemeinderat will das Anliegen im Rahmen der Revision der Gemeindeordnung aufnehmen und beantragt deshalb, die Motion teilweise als erheblich zu erklären.

 

Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung
In der Waldmannhalle gilt eine Maskenpflicht. Die Maske kann nur von den Rednerinnen und Rednern am Rednerpult abgelegt werden. Die Mindestabstände können eingehalten werden. Auf einen Apero muss aufgrund der Corona-Schutzmassnahmen verzichtet werden.

 

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Gemeindeversammlungsvorlage (15.09.2021) Download 0 Gemeindeversammlungsvorlage (15.09.2021)
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