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Vorsicht beim Einfeuern des Cheminées
In einem Cheminée darf lediglich naturbelassenes und trockenes Holz verbrannt werden. Dieses Holz sollte Zimmertemperatur haben, da kaltes Holz schlechter brennt. Karton, Kisten, Harassen oder Möbelholz gehören nicht ins Cheminée. Damit möglichst wenig schädlicher Rauch entsteht, ist ein Abbrand von oben zu empfehlen. Die schädlichen Verbrennungsgase strömen durch die heissen Flammen und brennen nahezu komplett aus. Zum Anfeuern sollten Tannenholzscheite übers Kreuz gestapelt und mit Anzündhilfen entfacht werden. Papier wird nicht empfohlen.
Für einen sicheren Betrieb ist eine gründliche Reinigung und Kontrolle des Cheminées wichtig. Kamine können durch einen Vogel oder ein Wespennest verstopft sein. Jede Feuerungsanlage sollte nach dem Verbrennen von zwei Ster Holz von einem Kaminfeger kontrolliert werden. Wird das Cheminée nur selten genutzt verlängert sich das Intervall.
Die oben beschriebene Wartung ist auch für die Verhinderung von Bränden unabdingbar. Es dürfen keine flüssigen Brandbeschleuniger wie Benzin, Brennspiritus oder Bioethanol verwendet werden. Leicht entzündliche Gegenstände wie Vorhänge, Möbel, Zeitungen oder Dekomaterial müssen einen Mindestabstand von einem Meter zum Feuer haben. Asche muss mindestens 48 Stunden in einem feuerfesten Behälter gelagert werden, bevor sie im Hauskehricht entsorgt wird. Erst dann ist sie ausgekühlt. Ein Merkblatt zur korrekten Entsorgung von Holzasche finden Sie hier.
Detaillierte Informationen auf der Website der Beratungsstelle für Brandverhütung www.bfb-cipi.ch.