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Übernachten während des ESAF 2019
Das Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten ab 10 Personen in landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Räumen sind meldepflichtig.
Für diese Unterkünfte hat die Gebäudeversicherung Zug ein Merkblatt mit den minimalen Brandschutzauflagen erstellt.
Das Merkblatt Nr. 11.1 vom 12. November 2018 ist auf der Homepage der Gebäudeversicherung Zug, www.gvzg.ch aufgeschaltet.
Bei Fragen ist die Dienststelle Brandschutz der Gemeinde zuständig.