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Corona-Krise
Wie schütze ich mich vor dem Coronavirus? Kann ich meine Veranstaltung durchführen? Welche Dienstleistungen und Hilfestellungen bietet die Gemeinde Baar in Zeiten der Corona-Pandemie? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Allgemeine Schutzmassnahmen
Das Coronavirus hat die Schweiz im Griff. Deshalb sind alle Baarerinnen und Baarer aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen, solidarisch zu handeln und die Schutz- und Hygienemassnahmen zu befolgen:
- Masken tragen in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen (Geschäfte, Banken, Poststellen, Gemeindeverwaltung etc.), in Bahnhöfen, Flughäfen sowie an Bus- und Tramhaltestellen
- Masken tragen in allen Aussenbereichen der oben genannten Einrichtungen und Betrieben
- Masken tragen in allen belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen sowie in allen weiteren Bereichen des öffentlichen Raums, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann
- An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
- Von Montag, 18. Januar 2021 bis Ende Februar 2021 sind alle Einkaufsläden und Märkte geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Waren vor Ort.
- Gastrobetriebe sind Ende Februar 2021 geschlossen. Zugelassen sind lediglich Take-away und Lieferservice.
- Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind bis Ende Februar 2021 geschlossen. Davon betroffen sind u.a. das Schwimmbad Lättich, Fitnesscenter, Kinos, Museen etc.
- Bibliothek und Ludothek sind seit Montag, 4. Januar 2021, mit Einschränkungen und Schutzmassnahmen geöffnet.
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Öffentliche Veranstaltungen sind bis Ende Februar 2021 verboten.
- Sporttrainings von Vereinen dürfen draussen in Gruppen von maximal 5 Personen durchgeführt werden. Es gilt Maskentragpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands
- Proben (z.B. Theater, Musik) sind zulässig bis zu Gruppen von 5 Personen. Es gilt Maskentragpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands
- Sämtliche Aktivitäten (Proben und Aufführungen) von Chören und mit Sängerinnen und Sängern im nichtpressionellen Bereich sind verboten
- Am Arbeitsplatz gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person im Raum aufhält.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Home Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
- Oft und gründlich die Hände waschen
- Keine Hände schütteln, keine Begrüssung mit der Faust, keine Umarmungen, sondern Begrüssung mit Abstand (Plakat des BAG)
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
- Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
- Nur nach telefonischer Anmeldung Arztpraxis oder Notfallstation aufsuchen
Ausführliche Informationen zu den aktuell geltenden Schutzmassnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit. Ebenso sind Quarantäne-Regeln für Einreisende beschlossen worden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat die Schutzmassnahmen per 18. Januar 2021 verschärft. Restaurants, Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Dasselbe gilt (ab 18. Januar) auch für Einkaufsläden, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Zudem gilt eine Home Office-Pflicht und eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Weitere Informationen:
- Verordnung des Bundesrats vom 18. Januar (Verschärfung der Massnahmen)
- Übersicht über alle Massnahmen ab 18. Januar
- Erläuterungen zu den Massnahmen ab 18. Januar
- Medienmitteilung des Bundesrats zu den Verschärfungen ab 18. Januar
- FAQ zu den Massnahmen ab 18. Januar
Einen Überblick über alle Verordnungen und Massnahmen des Bundes finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zur Situation im Kanton Zug finden Sie auf der Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug.
Plakat des BAG: Hier gilt Maskenpflicht
Bei Unklarheiten hilft die Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug weiter: Telefon 041 728 39 09, auskunft.corona@zg.ch
Impfung
Seit dem 11. Januar 2021 ist das Impfzentrum in der ehemaligen Spinnerei Baar (heute: Gewerbepark an der Lorze) an der Langgasse in Betrieb. Informationen finden Sie auf der Website corona-impfung-zug.ch. Der Kanton Zug informiert laufend auf seiner Corona-Website über den Stand der Dinge. Allgemeine Informationen zur Impfung (Gründe für eine Impfung, Funktionsweise, Nebenwirkungen), zu den Impfstoffen und zu deren Verteilung finden sich auf der Website des Bundesamts für Gesundheit.
Die Situation in der Gemeinde Baar
Die Corona-Pandemie hat auch das Leben in Baar grundlegend verändert. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung haben verschiedene Massnahmen ergriffen und Entscheide gefällt, um einerseits das Coronavirus einzudämmen und um andererseits den Menschen, Betrieben und Vereinen Hilfe zu leisten, die wegen der Pandemie in eine Notlage geraten sind.
Gemeindeverwaltung / Kommunale Dienstleistungen
Die Gemeindeverwaltung ist zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar, die Schalter sind geöffnet. Wir bitten Sie, bei jedem Behördengang die Hygieneregeln und Schutzmassnahmen (siehe oben) einzuhalten. In den öffentlich zugänglichen Räumen der Gemeindeverwaltung sowie in den zugehörigen Aussenbereichen gilt eine Maskentragepflicht. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen online zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.
Schulen / Musikschule
Die Baarer Schulen informieren auf der Schul-Website aktuell über den Umgang mit dem Corona-Virus. Weitere Informationen finden Sie hier: www.schulen-baar.ch
Auch die Musikschule hat ihren Betrieb aufgenommen. Weitere Informationen zu den Schutzmassnahmen finden Sie hier: www.musikschule-baar.ch
Hallen- und Freibad Lättich
Das Hallen- und Freibad Lätich bleibt bis Ende Februar 2021 geschlossen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier: www.baar.ch/schwimmbad
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlungen vom 16. September, 1. Oktober und 9. Dezember 2020 haben in der Waldmannhalle stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass auch die nächste Gemeindeversammlung vom 16. März 2021 in der Waldmannhalle stattfinden wird. Stand heute wird auch dann Maskentragepflicht gelten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss garantiert werden. Das dann gültige Schutzkonzept wird voraussichtlich im Februar 2021 aufgeschaltet.
Kultur in der Rathus-Schüür
Sämtliche Kulturanlässe der Rathus-Schüür in der Aula Sennweid sind bis Ende Februar 2021 abgesagt.
Wirtschaft
Die Gemeinde Baar unterstützt Kleinunternehmen mit Sitz in Baar und Baarer Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Es werden aber nur Beiträge ausgeschüttet, wenn die betroffenen Unternehmen oder Organisationen keine ausreichende Entschädigung von Bund und Kanton Zug erhalten haben. Zu den Richtlinien und zum Gesuchsformular geht's hier.
Die Gemeinde unterstützt zudem das Projekt des Gewerbevereins Baar #baarsolidarisch. Auf der Website www.baar-solidarisch.ch präsentieren sich die Baarer Gewerbeunternehmen, Detailhändler und Handwerker.
Aufgaben hat die Gemeinde auch im Bereich der Betriebskontrollen übernommen. So haben Verwaltungsmitarbeitende Gewerbebetriebe wie Coiffeure, Restaurants oder Einkaufsgeschäfte in Sachen Schutzkonzepte beraten und deren Einhaltung überprüft.
Bibliothek / Ludothek
Die Bibliothek und die Ludothek sind mit Einschränkungen und unter verschiedenen Schutzmassnahmen geöffnet.
Website der Bibliothek und der Ludothek
Fasnacht in Baar, Ebel und Allenwinden
Sämtliche Fasnachtsanlässe sind abgesagt, die Strassen im Dorf werden aber fasnächtlich geschmückt. Die Baarerinnen und Baarer sind aufgefordert, Fasnacht wie schon Weihnachten und Silvester im kleinen Rahmen (aktuell maximal 5 Personen) zu feiern.
Sport / Trainings: verbindlich sind die Bestimmungen des Bundesrats
Für unter 16-Jährige gibt es keine neuen Einschränkungen.
Für über 16-Jährige gilt: Trainings von Sportvereinen sind in Gruppen bis 5 Personen möglich. Kontaktsportarten dürfen nicht betrieben werden. Die Gemeinde hat ein Schutzkonzept für die Nutzung der Sportanlagen erstellt. Die Nutzer der Sportanlagen sind aber verpflichtet, ein auf ihre Sportart ausgerichtetes Schutzkonzept zu erstellen und im Trainingsbetrieb anzuwenden.
Kultur / Proben: verbindlich sind die Bestimmungen des Bundesrats
Proben (z.B. Theater, Musik) sind zulässig bis zu Gruppen von 5 Personen (über 16 Jahre). Es gilt Maskentragpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands; auf das Tragen der Maske kann in grossen Räumlichkeiten verzichtet werden, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten.
Chöre / Sängerinnen und Sänger: verbindlich sind die Bestimmungen des Bundesrats
Sämtliche Aktivitäten (Proben und Aufführungen) von Chören und mit Sängerinnen und Sängern im nichtpressionellen Bereich sind verboten.
Öffentliche Anlässe / Veranstaltungen: verbindlich sind die Bestimmungen des Bundesrats
Öffentliche Anlässe und Veranstaltungen sind bis Ende Februar 2021 verboten. Ausgenommen sind lediglich religiöse Feiern (bis maximal 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Gemeindeversammlungen/Versammlungen von Legislativen sowie politische Kundgebungen.
Private Veranstaltungen: verbindlich sind die Bestimmungen des Bundesrats
An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen höchstens 5 Personen teilnehmen. Es wird empfohlen, dass sich nur Personen aus zwei Haushaltungen treffen. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen. Erlaubt sind lediglich Take-away und Lieferservice. Weitere Informationen für Gastronomiebetriebe sind zu finden auf der Website von Gastrosuisse.
Einkaufsläden und Märkte
Ab Montag, 18. Januar bis Ende Februar 2021 sind Einkaufsläden und Märkte geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird aufgehoben.
Freizeitbetriebe, Fitnesscenter, Sportanlagen etc.
Alle Freizeit-, Sport- und Kulturanlagen bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen.
Bei Unklarheiten hilft die Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug weiter: Telefon 041 728 39 09, auskunft.corona@zg.ch