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Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

1 Gebietsplanung Unterfeld Süd

Unterfeld
Luftbild (Flying Camera Baar)

Kurzbeschrieb
An den Urnenabstimmungen vom 12. Februar 2017 konnte das erforderliche doppelte Ja für den gemeindeübergreifenden Bebauungsplan Unterfeld nicht erreicht werden.Weshalb nachfolgend das Abstimmungsergebnis analysiert wurde. Dabei ist die Behördendelegation Unterfeld Baar/Zug zum Schluss gekommen, die Planung grundsätzlich neu zu starten.
Es ist ein vierstufiger kooperativer Planungsprozess vorgesehen, bei dem in einer ersten Phase eine städtebauliche Studie erarbeitet wurde. In der zweiten Phase wurden die Ergebnisse in einem Quartiergestaltungsplan (QP) zusammengefasst, um die gemeindeübergreifende Koordination zwischen den Arealen sicherstellen zu können. Als dritte Phase folgte die planungsrechtliche Umsetzung bei der die Bauordnung und der Zonenplan angepasst wurde. Als letzte und vierte Phase erfolgt in den folgenden Jahren die etappierte  baufeldbezogene Detailplanung durch die privaten Grundeigentümer.

 

Eckpunkte 
12. Februar 2017Urnenabstimmung
Frühjahr / Sommer 2017Analyse der Behörden Baar und Zug
Herbst 2017Entscheid Neustart
Dezember 2017 - Mai 2018Workshop Städtebauliche Studie
11. Januar - 11. Februar 2019öffentliche Auflage QGP
25. Juni 2019Festsetzung Quartiergestaltungsplan
15. November - 15. Dezember 2019Öffentliche Auflage Teilrevision Bauordnung und Zonenplan
27. September 2020Urnenabstimmung
AnschliessendBaufeldbezogene Detailplanung

Städtebauliche Studie
In einer ersten Phase wurde in einem partizipativen Prozess, in vier Workshops, neue städtebauliche Konzepte entwickelt. Die Bearbeitung der städtebaulichen Studie erfolgte in zwei separaten Gremien. Einerseits im Fachgremium, welches sich aus externen Fachexperten, Vertretungen der Gemeinde Baar sowie der Grundeigentümer auf Seiten Baar zusammensetzte. Ergänzt wurde das Fachgremium mit Vertretungen der Stadt und dem Kanton Zug. Andererseits dem Reflexionsgremium, in welchem gegen 40 Personen eingeladen wurden, die Erkenntnisse aus dem Fachgremium anschliessend zu diskutieren. Dieses Gremium setzte sich aus unterschiedlichen Interessengruppen, Kommissionen, Parteien, Fachleuten und betroffenen AnrainerInnen zusammen.

Das Hauptziel der städtebaulichen Studie ist es, eine solide Grundstruktur für einzelne Baufelder zu definieren und die Rahmenbedingungen für die weiteren Planungsschritte zu klären. Der Fokus der Studie liegt dabei auf dem Gemeindegebiet Baar. Es wurde kein eigentliches Projekt entwickelt, sondern auf der konzeptionellen, städtebaulichen Ebene gearbeitet. Das Ergebnis der städtebaulichen Studie liegt nun in einem umfassenden Synthesebericht vor. Dieser beschreibt den Planungsprozess und hält die wichtigsten Punkte für die weiteren Planungsschritte fest.

Synthesebericht Städtebauliche Studie Unterfeld

 

Quartiergestaltungsplan (QP)
In der zweiten Phase wurden die Erkenntnisse aus der städtebaulichen Studie in einen behördenverbindlichen QP zusammengefasst. Die öffentliche Auflage der Planungsmittel zum QP fand vom 11. Januar bis zum 11. Februar 2019 statt. Im Anschluss wurden die Anregungen analysiert und in soweit als möglich in die Planungsmittel aufgenommen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2019 die Quartiergestaltungsplanung festgesetzt. Nachfolgend sind die Planungsunterlagen einsehbar:

Quartiergestaltungsplan Unterfeld Süd
Handlungsanweisungen
Erläuternder Bericht


Teilrevision Bauordnung und Zonenplan
In der dritten Phase wird die grundeigentümerverbindliche Sicherung der Erkenntnisse aus dem Studienverfahren angestrebt. Dabei wurde für das Gebiet Unterfeld Süd eine Zone mit speziellen Vorschriften ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat die Teilrevision an seiner Sitzung vom 9. Juli 2019 zur Vorprüfung verabschiedet. Zu den Planungsmitteln fand am 23. Oktober 2019 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die öffentliche Auflage der Planungsmittel zur Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung fand vom 15. November bis 16. Dezember 2019 statt. Es gingen keine Einwendungen ein.

Die Teilrevision wurde an der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 von der Bevölkerung angenommen. Der Kanton hat anfangs 2021 die Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans genehmigt.

Kontakt:
Dominic Nörr, Dienststelle Siedlungs- und Verkehrsplanung, Telefon 041 769 04 12