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Schiesswesen
Gehört zur Abteilung: Liegenschaften / Sport
Die obligatorische Schiesspflicht der Wehrmänner kann in einem Schützenverein erfüllt werden.
Weiter Informationen zur Schiesspflicht entnehmen Sie folgendem Link des Kantons Zug.
Ausserdienstliche Schiesspflichf (Armee)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hinweis zur Schiesspflicht (Kanton Zug)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bewilligtes Schiesstableau Wishalde
Für Fragen im Zusammenhang mit der ausserdienstlichen, obligatorischen Schiesspflicht wenden Sie sich bitte an das:
Amt für Zivilschutz und Militär
Militärverwaltung
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Telefon 041 594 33 00
E-Mail info.azm@zg.ch
Links
- Amt für Zivilschutz und Militär des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schweizer ArmeeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schützengesellschaft der Stadt BaarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Pistolenschützen BaarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Swiss Desert Eagle Club BaarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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