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Schulen aktualisieren die Smartphone-Richtlinien
Bereits in der Schul- und Disziplinarordnung aus dem Jahr 2004 haben die Schulen Baar private elektronische Geräte thematisiert. In Paragraf 18 wurde festgelegt, dass private elektronische Geräte, die nicht dem Unterricht dienen, in der Schule auszuschalten sind. In Zeiten von Smartwatches ist diese Regelung nicht mehr praktikabel. Die Schulen Baar haben deshalb entschieden, auf das neue Schuljahr 2025/26 eine neue Richtlinie zu erlassen. Diese setzt auf Vernunft und Verhältnismässigkeit. Smartphones, Smartwatches und andere private elektronische Geräte werden auf dem Schulareal nicht per se verboten. Sie dürfen aber während definierten Zeiten weder sicht- noch hörbar sein. Von 7.15 bis 17 Uhr (Mittwoch bis 11.45 Uhr) gehören vom Kindergarten bis und mit Oberstufe Smartphones und andere Geräte beispielsweise in den Rucksack oder sie werden den Lehrpersonen abgegeben. Die Regelung betrifft nicht nur die Unterrichtszeit, sondern auch die Pausen, schulische Aktivitäten ausserhalb der regulären Schulzeit (Schulreisen, Klassenlager etc.) sowie die schulergänzende Betreuung und die Musikschule.
Mehr Miteinander, weniger Ablenkung
«Die Schulen Baar wollen sich neuen digitalen Technologien nicht verschliessen», betont Schulpräsident Vital Hotz. «Sie sind ein wichtiger Bestandteil in unserem Unterricht.» Die Nutzung der privaten elektronischen Geräte im Unterricht, aber auch auf dem Pausenplatz müsse aber klarer geregelt werden. «Uns ist es ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler miteinander und nicht mit ihrem Smartphone kommunizieren», betont Vital Hotz. «Wir fördern mit der Massnahme auch die Konzentration während des Unterrichts.» Weiter wird eine Reduktion der Bildschirmzeit und das Vorbeugen von Cybermobbing angestrebt. Die Haltung der Schulen Baar entspricht dem neuen Leitbild «UNVERWECHSELBAAR», das im Januar 2025 vorgestellt worden ist. «Wir möchten das Miteinander ohne dauernde digitale Ablenkung fördern», erklärt Vital Hotz.
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