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Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Kommissionen

In der Gemeinde gibt es gemäss Gemeindeordnung politische Kommissionen, Fachkommissionen sowie übrige Gremien. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK), als politische Kommission, wird durch das Volk gewählt. Der Gemeinderat wählt die politischen Kommissionen und die Fachkommissionen. Während bei den Fachkommissionen die parteipolitische Zusammensetzung keine Rolle spielt, werden bei den politischen Kommissionen die Parteistärke im Kantons- und im Gemeinderat berücksichtigt. 

 

Zusammensetzung der politischen Kommissionen

Die Gemeindeordnung legt fest, dass der Gemeinderat bei der Zusammensetzung von politischen Kommissionen das Parteiverhältnis im Gemeinderat und die Parteistärke in Prozenten im Kantonsrat (Stimmenanteil in % bei den Kantonsratswahlen für die Gemeinde Baar) beachtet. Die Berechnung der Sitzverteilung wurde auf die Legislatur 2019–2022 angepasst. Damals wurde auch die Zahl der Sitze in den politischen Kommissionen von 7 auf 9 erhöht.

 

Die 9 Sitze in den politischen Kommissionen werden wie folgt verteilt:

  • Es werden die Parteistärke in Prozent bei den Kantonsratswahlen sowie der prozentuale Anteil an Gemeinderatssitzen addiert. Dabei entspricht ein Sitz im Gemeinderat 14.29 % (100 geteilt durch 7). Das Resultat wird durch 2 geteilt.
  • Anhand der gemittelten Stärke einer Partei im Kantonsrat und im Gemeinderat werden in einer ersten Runde die Vollmandate in den Kommissionen verteilt. Für ein Vollmandat ist ein Wähleranteil von 11.11 % nötig (100 geteilt durch 9 Kommissionssitze).
  • Sind nach der ersten Runde nicht alle 9 Kommissionssitze verteilt, werden sogenannte Restmandate vergeben. Dafür wird von der gemittelten Stärke einer Partei die Anzahl Vollmandate in Prozent subtrahiert. Dies ergibt für jede Partei die sogenannte Reststärke.
  • Die Restmandate werden anschliessend absteigend an die Partei mit der grössten Reststärke, danach an die Partei mit der zweitgrössten Reststärke, usw. vergeben, bis alle Restmandate verteilt sind.

 

Für die Legislatur 2023–2026 erhalten gemäss dieser Berechnungsart die Baarer Parteien folgende Sitze in den politischen Kommissionen:

  • Die Mitte: 2 Vollmandate + 1 Restmandat = 3
  • FDP: 2 Vollmandate + 0 Restmandate = 2
  • SVP: 1 Vollmandat + 1 Restmandat = 2
  • SP: 1 Vollmandat + 0 Restmandate = 1
  • ALG: 0 Vollmandate + 1 Restmandat = 1

 

Die GLP, die EVP und Aufrecht Zug erhalten keine Kommissionssitze.

 

 

Partei Die Mitte FDP SVP SP ALG GLP EVP Aufrecht Zug
Stärke in % KR 23.07 19.77 24.51 11.88 12.36 7.27 1.14 0
Stärke in % GR 42.86 28.57 14.29 14.29 0 0 0 0
Durchschnitt 32.96 24.17 19.40 13.08 6.18 3.64 0.57 0
Vollsitze (11.11 %) 22.22 22.22 11.11 11.11 0 0 0 0
Anzahl Sitze (A) 2 2 1 1 0 0 0 0
Reststärke 10.74 1.95 8.29 1.97 6.18 3.64 0.57 0
Restsitz (B) 1 0 1 0 1 0 0 0
Total Sitze (A+B) 3 2 2 1 1 0 0 0

 

 

Zur Erklärung: Die Mitte Baar hat an den Kantonsratswahlen 2022 in der Gemeinde Baar 23.07 % aller Parteistimmen erhalten. Zudem hat die Partei drei Sitze im Gemeinderat gewonnen. Diese drei Sitze entsprechen einem Wähleranteil von 42.86 % (100/7*3). Gemittelt ergibt dies eine Parteistärke von 32.96 % (23.07 + 42.86 geteilt durch 2). Damit hat die Mitte Baar Anspruch auf zwei Vollmandate (22.22 %). Es bleibt ihr eine Reststärke von 10.74 % (32.96 – 22.22). Dies ist vor der SVP und der ALG der höchste Wert. Diese drei Parteien erhalten deshalb die drei Restmandate.

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Sitzverteilung in den politischen Kommissionen 2023–2026 Download 0 Sitzverteilung in den politischen Kommissionen 2023–2026