Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Stichwortverzeichnis
Kopfzeile
Inhalt
Höchste Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Freien
Die Vegetation sowie die oberen Bodenschichten sind stark ausgetrocknet. Bereits kleine Zündquellen können Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten. Die aktuellen Wetterprognosen lassen keine Entspannung der Situation erwarten.
Neu gilt im ganzen Kantonsgebiet:
- Das Entfachen von Feuer im Freien ist verboten.
- Verboten sind sämtliche Feuerstellen, Feuerschalen sowie Holzkohle- und Einweggrills.
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten.
- Himmelslaternen dürfen nicht steigen gelassen werden.
- Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht unachtsam weggeworfen werden.
- Erlaubt bleibt die Verwendung von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Boden. Dabei sind die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen jederzeit einzuhalten.
Eine Übersicht über die geltenden Regeln bietet das «Merkblatt Absolutes Feuerverbot». Die Bevölkerung wird angehalten, die Anordnungen konsequent einzuhalten.
Das absolute Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug beobachtet die Entwicklung laufend und wird die Massnahmen der aktuellen Gefahrenlage anpassen.
Weitere Informationen zu den geltenden Massnahmen sowie zur aktuellen Waldbrandgefahr sind unter zg.ch/waldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
Prävention in der Gemeinde Baar
Die Gemeinde Baar unterstützt und setzt das geltende Feuerverbot konsequent um. Mitarbeitende des Sicherheits- und Werkdienstes, die Sicherheitsassistenz sowie Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma sind im Gemeindegebiet präsent, informieren die Bevölkerung und intervenieren bei Verstössen gegen das Feuerverbot. Dadurch können mögliche Gefahren frühzeitig erkannt und Schäden verhindert werden.
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gewährleistet
Zusätzlich stellt die Feuerschutzkommission gemeinsam mit den Baarer Wasserversorgern sicher, dass stets ausreichend Löschwasserreserven vorhanden sind. Dadurch bleibt die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Baar auch während der aktuellen Trockenperiode gewährleistet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Absolutes Feuerverbot (PDF, 188 kB) | Download | 0 | Merkblatt Absolutes Feuerverbot |
