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Der Kanton hebt das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot auf
Der Kanton Zug bedankt sich bei der Bevölkerung für die konsequente Einhaltung der Verbote und das entgegengebrachte Verständnis. Die Einschränkungen waren aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr notwendig und haben dazu beigetragen, das Risiko von Wald- und Vegetationsbränden zu reduzieren.
Mit der Aufhebung der Verbote ist das Feuern grundsätzlich wieder möglich. Bei erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist jedoch weiterhin besondere Vorsicht geboten. Im Wald und in Waldesnähe sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen zulässig. Folgende Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Das Amt für Wald und Wild beobachtet die Lage weiterhin. Bei erneut trockener oder windiger Witterung kann sich die Waldbrandgefahr wieder verschärfen; bei Bedarf werden die Gefahrenstufe und die Massnahmen erneut angepasst.
Weitere Informationen auf www.zg.ch/waldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
