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Gemeinde Baar
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6341 Baar

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So werden die 100 Baarer Franken verteilt

4. November 2026
An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 wurde entschieden, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner 100 Baarer Franken aus dem Ertragsüber-schuss erhalten soll. Im Dezember erfolgt die Auszahlung.

Wie soll die Einwohnergemeinde Baar mit den Ertragsüberschüssen umgehen? Diese Frage stellt sich jedes Jahr im Juni an der Rechnungsgemeindeversammlung. Auch am 10. Juni 2026 diskutierten die 293 Stimmberechtigten über die Verwendung der CHF 55.5 Mio., die am Ende des Rechnungsjahrs 2025 in den Büchern der Gemeinde standen. Der ursprüngliche Antrag der «Die Mitte» sah vor, allen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Wohnsitz in Baar per 10. Juni 2026, 17 Uhr, Baarer Franken im Wert von je CHF 15.– auszuzahlen. Die SP beantragte eine Erhöhung auf CHF 100.–. Dieser Antrag wurde mit 138 zu 127 Stimmen angenommen. Konkret kommen damit 25'540 Personen, die zum Stichtermin in Baar angemeldet waren, in den Genuss einer Auszahlung. Daraus ergibt sich ein Gutscheinbetrag von CHF 2'554'000.–.

 

Persönliche Gutscheine mit individuellem QR-Code

Eine gemeindliche Arbeitsgruppe prüfte in der Folge zusammen mit dem Gewerbeverein Baar, der die Baarer Franken herausgibt, die Umsetzung des Beschlusses. Bis anhin war der Baarer Franken nur als Gutschein in Papierform erhältlich. Der Gemeinderat hat sich in Absprache mit dem Gewerbeverein aus verschiedenen Gründen für eine digitale Lösung namens e-guma entschieden. Die 100 Baarer Franken werden als persönliche Gutscheine mit individuellen QR-Codes verteilt. Jede anspruchsberechtigte Person erhält im Dezember ihren Gutschein per A-Post Plus zugestellt. Die Gutscheine können bei den teilnehmenden Baarer Gewerbebetrieben eingelöst werden und sind – wie die heutigen Baarer Franken – während zwei Jahren gültig.

 

Die digitale Lösung ermöglicht eine nachvollziehbare, sichere und transparente Abwicklung. Die teilnehmenden Baarer Gewerbebetriebe müssen die digitalen Gutscheine nicht wie bisher bei der Zuger Kantonalbank einlösen, sondern erhalten den Gegenwert direkt von der Gemeinde vergütet. Nicht eingelöste Gutscheine oder Restbeträge verfallen nach Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer und werden der Gemeinde nicht belastet. Die digitale Lösung e-guma wird nach Beendigung der Aktion weiterhin im Einsatz sein. Der Gewerbeverein wird zukünftig die Baarer Franken ebenfalls digital und nicht nur in Papierform anbieten.