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Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Eingabe des Baugesuchs bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

 

Für einen effizienten Ablauf im Baubewilligungsverfahren ist entscheidend, dass die Kontakte zwischen Gesuchsteller und der Dienststelle Bauberatung / Baupolizei frühzeitig stattfinden, damit die rechtlichen und gestalterischen Rahmenbedingungen geklärt werden können.

 

Ausschreibung

Eingabetermin bis spätestens Donnerstag, 16.00 Uhr, an die Einwohnergemeinde Baar, Planung / Bau, Rathausstrasse 6, Postfach, 6341 Baar.

 

Einreichung des Baugesuchs

Baugesuche werden auf der Online-Plattform «cymo ebau» digital erfasst. Für die digitale Erfassung in «cymo ebau» sind ein Zuglogin- sowie ein eZug-Benutzerkonto Voraussetzung. Die Anmeldung ist nur als natürliche, nicht aber als juristische Person möglich. Baugesuchsteller laden alle Unterlagen und Pläne auf «cymo ebau» hoch. Die Eingabequittung und das Baudossier müssen ausgedruckt, signiert und per Post eingereicht werden. Die Unterlagen müssen in vierfacher Ausführung in Papierform eingereicht werden.

 

Weitere Informationen

 

 

Art der Baueingabe

Es werden drei verschiedene Verfahren der Baueingabe angewandt.

 

Ordentliches Verfahren

Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, welche nach aussen in Erscheinung treten bzw. auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben. Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.

 

Die Behandlungsfrist dauert für Baugesuche zwei Monate bzw. für Baugesuche mit Einsprache drei Monate. Die Behandlungsfristen beginnen zu laufen, sobald die Gesuchsunterlagen vollständig sind und – bei Baugesuchen – die Auflagefrist abgelaufen ist.

 

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, bei welchen keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Es wird von der Publikation im Amtsblatt und von der öffentlichen Auflage abgesehen.
Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden.

 

Bauanzeige

Geringfügige Bauvorhaben, welche die nachbarlichen und die öffentlichen Interessen nicht erheblich berühren, sind mit einer Bauanzeige zu melden. Zu beachten ist, dass bei Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung besondere Vorschriften gelten. Erhebt die zuständige Behörde innert 20 Tagen seit Empfang der Bauanzeige durch die Gemeindebehörde keine Einwendungen, darf das Vorhaben ausgeführt werden.

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