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Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Gesuch um Bewilligung von Bauarbeiten und Grabungen im Strassenraum von Gemeindestrassen

Generelle Information

Die Bewilligung bezieht sich auf Bauarbeiten und Grabungen im Bereich von Strassen und Wegen im Eigentum der Einwohnergemeinde Baar oder private Strassen und Wege mit öffentlichen Rechten. Dies Umfasst die Fahrbahnen und Gehwege sowie separate Rad- und Fusswege. Für Bauarbeiten und Grabungen im Bereich der Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zug zuständig.

 

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen (siehe Dokumente am Ende der Seite)
  2. Formular ausfüllen
  3. Pläne anhängen und hochladen (Formate z.B. .pdf, .jpg, .gif; keine Vektordaten z.B. .dxf oder .dwg)
  4. Formular online senden; oder PDF ausdrucken und per Post einreichen
  5. Bewilligungserteilung durch die Abteilung Planung/Bau


Formular

Hier kommen Sie zum online GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Kosten

Für diese Bewilligung werden keine Gebühren erhoben.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kantonale Bestimmungen:
Gesetz über Strassen und Wege 751.14Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 01.06.2019
Verordnung zum Gesetz über Strassen und WegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 18.02.1997

Gemeindliche Bestimmungen:
Strassenreglement der Gemeinde BaarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

 

Adresse

Einwohnergemeinde Baar
Planung / Bau
Tiefbau
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 04 50

Zugehörige Objekte

Name Online Download
Name Download
Allgemeine Bedingungen (PDF, 55 kB) Download 0 Allgemeine Bedingungen
Ausführungsbestimmungen_quer (PDF, 331 kB) Download 1 Ausführungsbestimmungen_quer
Adressen von Werken (PDF, 54 kB) Download 2 Adressen von Werken