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Aufstellen politischer Aussenwerbung
Für Wahl- und Abstimmungswerbung besteht eine Meldepflicht. Mittels Formular können Sie die gewünschten Standorte einreichen. Werbeträger für die temporäre politische Werbung dürfen frühestens 6 Wochen und einen Tag (Samstag) vor dem Wahl- oder Abstimmungstag aufgestellt werden. Spätestens an dem auf den Wahl- oder Abstimmungstag folgenden Samstag sind die Werbeträger abzuräumen.
Behördengang
- «Wegleitung für politische Aussenwerbung» lesen
- Formular ausfüllen
Bei Standorten im Privateigentum ist die Zustimmung für das Aufstellen beim Grundeigentümer direkt einzuholen.
Wegleitung für politische Aussenwerbung
Hier finden Sie die Wegleitung.
Formular
Hier kommen Sie zum Online FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Wegleitung für politische Aussenwerbung (PDF, 4.87 MB) | Download | 0 | Wegleitung für politische Aussenwerbung |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Verkehrstechnik | 041 769 06 32 | vt@baar.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit / Werkdienst | 041 769 06 11 | sicherheit-werkdienst@baar.ch |
