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Die Gemeinde will attraktive Arbeitgeberin bleiben
In den nächsten Tagen erhalten die Baarer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewichtige Post. Im Couvert für den Abstimmungssonntag, 26. November 2023, werden sie neben den kantonalen (Änderung des Steuergesetzes – achtes Revisionspaket; Richterwahlen) auch zwei gemeindliche Vorlagen finden. Der Gemeinderat Baar bringt einerseits die neuen Anstellungsbedingungen für das Verwaltungspersonal und die damit verbundene Totalrevision des Personalreglements sowie andererseits die Arealentwicklung Spinnerei an der Lorze zur Abstimmung (siehe Box).
«Beide Geschäfte haben eine grosse Tragweite für unsere Gemeinde», betont Gemeindepräsident Walter Lipp. Mit den neuen Anstellungsbedingungen und der Totalrevision des Personalreglements folgt die Gemeinde dem Vorbild des Kantons. Dieser führt auf den 1. Januar 2024 neue Anstellungsbedingungen ein, die Anreize für Mitarbeitende der Kantonsverwaltung sowie für alle Lehrpersonen schaffen. Der Kanton will damit seine Attraktivität als Arbeitgeber erhalten. Kernstück ist ein neues, transparentes Lohnsystem, das die Leistung honoriert und flexibler ausgestaltet ist als das aktuelle System. Bestandteil ist auch eine moderate Erhöhung des Ferienanspruchs. Diese Anpassungen gelten auch für die Baarer Lehrpersonen, da ihre Anstellung über das kantonale Lehrpersonalgesetz geregelt ist. «Uns ist es wichtig, alle gemeindlichen Angestellten gleich zu behandeln», betont Walter Lipp. «Deshalb möchten wir die neuen Anstellungsbedingungen des Kantons auch für unser Verwaltungspersonal übernehmen.»
Die Gemeinde folgt dem Beispiel des Kantons
Bereits jetzt ist das gemeindliche Personalreglement bis auf einige wenige Ausnahmen deckungsgleich mit dem kantonalen Personalgesetz. Der Gemeinderat beantragt deshalb, das gemeindliche Personalreglement zu entschlacken und im Wesentlichen auf das kantonale Personalgesetz zu verweisen. Somit treten die neuen kantonalen Anstellungsbedingungen per 1. Januar 2024 auch fürs Baarer Verwaltungspersonal in Kraft. Lediglich einige Übergangsregelungen sollen im gemeindlichen Reglement belassen werden. «Die Bevölkerung und die Parteien haben dennoch die Möglichkeit, auf die Anstellungsbedingungen Einfluss zu nehmen», erklärt Walter Lipp. «Neue, vom Personalgesetz des Kantons abweichende Bestimmungen können jederzeit mittels eines politischen Vorstosses verlangt werden.» Das letzte Wort bleibt beim Stimmvolk.
Die Revision bringt Mehrkosten mit sich
Die neuen Anstellungsbedingungen generieren Mehrkosten. Der Gemeinderat rechnet mit jährlich CHF 1'764'000.–, wobei CHF 1'357'000.– auf die Lehrpersonen entfallen. Diese Kosten sind aufgrund der kantonalen Gesetzesgrundlage gebunden und fallen unabhängig von der Volksabstimmung vom 26. November 2023 an. Der Kanton übernimmt rund die Hälfte dieser Aufwendungen über die Erhöhung der Normpauschale. Für das Verwaltungspersonal rechnet die Gemeinde mit jährlichen Mehrkosten von CHF 407'000.–, wobei für das Jahr 2024 lediglich CHF 264'000.– budgetiert sind. Ein Grossteil der Ausgaben fällt aufgrund des höheren Ferienanspruchs an. «Wir werden versuchen, einen Teil dieser zusätzlichen Ferientage durch Effizienzgewinne statt durch Personalwachstum zu kompensieren.» So erklärt Walter Lipp die Reduktion der Mehrkosten.
Gemeinde will attraktiv bleiben
Der Gemeinderat wird am Dienstag, 7. November 2023 (19.00 Uhr, Rathus-Schüür), im Detail über die Vorlage informieren und die Mehrkosten erläutern. «Uns ist es ein Anliegen, dass wir den Verwaltungsmitarbeitenden dieselben Anstellungsbedingungen wie unseren Lehrpersonen und den kantonalen Angestellten bieten können», betont der Gemeindepräsident. «Wir gewinnen an Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt, können qualifizierte Mitarbeitende halten und neue rekrutieren.» Angesichts des ausgetrockneten Markts gewinne dies zusätzlich an Bedeutung, so Walter Lipp «Damit wir als Gemeinde unsere hohe Dienstleistungsqualität halten und weiter steigern können, sind wir auf qualifiziertes und motiviertes Personal angewiesen.»
Details zur Informationsveranstaltung vom 7. November 2023 (19.00 Uhr, Rathus Schüür)
Download der Abstimmungsvorlage
Arealentwicklung Spinnerei an der Lorze |
Neben den neuen Anstellungsbedingungen und der Totalrevision des Personalreglements werden die Baarer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am Sonntag, 26. November 2023, über die Arealentwicklung Spinnerei an der Lorze entscheiden. Der Gemeinderat legt einen Bebauungsplan sowie eine Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans vor. Damit soll eine Entwicklung des Industrieareals zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbegebiet ermöglicht werden. Am Samstag, 4. November 2023, findet um 10.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung der Gemeinde zur Abstimmungsvorlage statt. Veranstaltungsort ist der Eventraum der ehemaligen Spinnerei an der Lorze an der Langgasse 40 (Eingang zwischen dem ehemaligen Impfzentrum und dem Verwaltungsgebäude). Zu diesem Zeitpunkt wird der Gemeinderat auch ausführlich über die Medien über die geplante Arealentwicklung informieren. Auf www.baar.ch/spinnerei sind bereits jetzt die Abstimmungsvorlage sowie zusätzliche Informationen und Dokumente zum Bebauungsplan sowie zur Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans aufgeschaltet. |
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Medienmitteilung (PDF, 72.42 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung |