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Steuern
Baar ist eine der steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz. Der Kanton Zug weist die tiefste Steuerbelastung der Schweiz auf und im internationalen Vergleich ist der Kanton Zug weit vorne angesiedelt.
Der unkomplizierte Umgang zwischen Behörden und der Wirtschaft führt zu einer partnerschaftlichen und erfolgsversprechenden Zusammenarbeit.
Steuervergleich ganze Schweiz
Auf der Website der eidgenössischen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. steht Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, mit welchem Sie die Einkommenssteuer für natürliche Personen berechnen können.
Die Berechnungen gelten für Unselbstständigerwerbende und sind allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, die Zahlen sind unverbindlich. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie die Seiten der eidgenössischen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Steuervergleich Kanton Zug
Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie einen Vergleich innerhalb des Kantons Zug machen (Einkommenssteuern, Kantons- und Gemeindesteuern, natürliche Personen).
Steuerfuss in Baar
| Gemeinde | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Kantonssteuer | 82 % | 82 % | 82 % | 82 % | 80 % | 80 % | 80 % | 82 % | 82 % |
| Einwohnergemeinde Baar | 56 % | 53 % | 53 % | 50.88 % | 53 % | 53 % | 50.88 % | 50.88 % | 51 % |
| Bürgergemeinde Baar | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % |
| Kirche | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Katholische Kirche | 8.1 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.2 % | 7.2 % |
| Reformierte Kirche | 9.5 % | 9 % | 9 % | 8.5 % | 8.5 % | 8.5 % | 8.5 % | 7.5 % | 7.5 % |
Steuerfussvergleich Kanton ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Elektronische Steuererklärung
Auf der Seite der Kantonalen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie das Programm «eTax» für natürliche und juristische Personen herunterladen.
Fristerstreckungsgesuch
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie das Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung eingeben.
Grundstückgewinnsteuer
Steuern
Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärungen sind bei der kantonalen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu verlangen.
Steuerberechnungen und Fristerstreckungen können auf der Hompage der kantonalen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vorgenommen werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen / Wirtschaft | 041 769 02 20 | finanzen-wirtschaft@baar.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt c/o Steuerverwaltung des Kantons Zug | 041 594 20 00 | internet.stv@zg.ch |
