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Inhalt
Sozialdienst
- Sicherstellung der Sozialhilfe gemäss kant. Sozialhilfegesetz
- freiwillige individuelle Sozialberatung
- Budget- und Schuldenberatung
- Alimentenbevorschussung gemäss kant. Gesetz und Richtlinien
- Koordination genügender Arbeitsprojekte
- durchführen von nötigen Heimplatzierungen
- Fragen und Probleme im Rahmen des Kinderschutzes
Alimentenbevorschussung
- Die Alimenteninkassostelle der Frauenzentrale bearbeitet im Auftrag der Einwohnergemeinden des Kantons Zug das Inkasso von ausstehenden Kinder- und Frauenalimenten.
- Die Inkassostelle stellt auch der zuständigen Gemeinde den Antrag für eine allfällige Bevorschussung von Alimenten.
- Falls Sie Schwierigkeiten mit laufenden Alimenten oder Rückstände von Alimenten haben, setzen Sie sich mit der Alimenteninkassostelle in Verbindung.
Alimenteninkasso und Bevorschussung der Frauenzentrale Zug, Untermüli 7, 6300 Zug, Telefon 041 725 26 20.
Link
eff-zett Fachzentrum: AlimentenbevorschussungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Arbeitsprojekte
Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug führt in Absprache mit den Sozialdiensten der Gemeinden Arbeitsprojekte durch. In solchen Arbeitsprojekten erhalten arbeitsfähige Menschen eine sinnvolle Tagesstruktur und Beschäftigung. Es werden Arbeiten ausgeführt, die der Gesellschaft einen Nutzen erweisen und die Umwlt schonen.
Link:
RAV - Regionales Arbeitsvermittlungszentrum ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
VAM - Verein für Arbeitsmarktmassnahmen ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
GGZ - Gemeinnützige Gesellschaft ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Beratungsstelle für freiwilligen Kindesschutz Baar (BfK-B)
Wer wir sind
Die Beratungsstelle für freiwilligen Kindesschutz Baar (BfK-B) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen und Fragen rund um das Wohl von Kindern und ihren Familien. Als Teil des Sozialdienstes der Gemeinde Baar stehen wir mit einem sozialarbeiterischen Hintergrund für eine lösungsorientierte und systemische Unterstützung.
In enger Zusammenarbeit mit den Schulen Baar und diversen Fachstellen bieten wir umfassende Beratung und Begleitung. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen nachhaltige Lösungen zu finden, die das Kindeswohl fördern und die familiäre Situation stärken.
Was wir anbieten
- Unkomplizierte Beratung: Wir bieten Ihnen kostenfreie Beratung und Informationen zu Themen rund um Kind, Jugend und Familie und helfen Ihnen, geeignete Lösungen zu finden.
- Lösungsorientierte Zusammenarbeit: In enger Kooperation mit allen beteiligten Personen erarbeiten wir gemeinsam Strategien, um die Situation nachhaltig zu verbessern.
- Unterstützung in akuten Belastungssituationen: In Zeiten familiärer Krisen bieten wir Ihnen begleitende Unterstützung und helfen, notwendige Massnahmen zu initiieren – inklusive der Klärung der Finanzierung.
- Fachberatung für Schulen und Fachpersonen: Wir stehen Lehrpersonen und allen weiteren Fachkräften der Schulen Baar mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere bei der Einschätzung und Bearbeitung möglicher Kindeswohlgefährdungen.
- Präventionsarbeit: Neben der Beratung engagieren wir uns aktiv in der Prävention. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für freiwilligen Kindesschutz zu fördern und aufzuklären.
Vertraulichkeit und Kostenfreiheit
Unsere Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Anliegen werden stets vertraulich behandelt.
So erreichen Sie uns
Co-Leitung Sozialdienst
Gemeindeverwaltung
Rathausstrasse 6, 6341 Baar
041 769 07 28
soziales-gesellschaft@baar.ch
Link:
Kinderschutz SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Pro JuventuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Budget- und Schuldenberatung
Für eine Budget- und Schuldenberatung können Sie sich beim Sozialdienst der Einwohnergemeinde Baar oder bei der Budget- und Schuldenberatung der Triangel Beratung der ev.-ref. Kirchgemeinde des Kantons Zug (Telefon 041 728 80 70) melden.
Link:
Triangel Beratung – Budget- und SchuldenberatungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sozialberatung
Sozialberatung bedeutet Hilfestellungen in allgemeinen sozialen Bereichen, wie z.B. Beziehungs- und Familienberatung, Erziehungsberatung, Budget- und Schuldenberatung, Suchtberatung. In gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn die Hilfestellung durch eine andere spezialisierte Institution erbracht wird. In solchen Fällen übernimmt der Sozialdienst die Vermittlung.
Eine umfassende Auflistung sozialer Beratungsangebote und Dienstleistungen im Kanton Zug bietet das Sozialverzeichnis des Kantons.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auswahl spezifischer Angebote:
- eff-zettExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Einzel-, Paar-, Familienberatungen)
- Punkto Eltern, Kinder & JugendlicheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Pro InfirmisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Pro SenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Triangel - SchuldenberatungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Case Management Berufsbildung ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sozialhilfe
In individuellen Gesprächen wird anhand der verschiedenen Unterlagen der Lebensbedarf ermittelt. Daraus ergibt sich eine allfällige finanzielle Unterstützung als Sozialhilfe. Vorhandene Vermögen müssen jedoch vorgängig bis auf einen von der schweiz. Konferenz für SozialhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. definierten Freibetrag verbraucht werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im SozialhilfegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., der SozialhilfeverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., sowie im kant. HandbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Zug enthalten.
Sozialhilferechner
Unter folgendem Link können Sie eine provisorische Berechnung vornehmen, um einen möglichen Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe zu prüfen: SozialhilferechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sozialhilfe einfach erklärt
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat fünf Videos publiziert, die die Sozialhilfe in einfacher Sprache erklären. Informationen zum Bezug von Sozialhilfe und den Rechten und Pflichten der Beziehenden werden leicht verständlich und anschaulich dargestellt. Die Videos können Sozialhilfebeziehenden, sowie auch allen anderen Interessierten, die sich über das System Sozialhilfe informieren möchten, zum besseren Verständnis dienen.
Video 1: Grundlagen der Sozialhilfe
Video 2: Rechte beim Sozialhilfebezug
Video 3: Pflichten in der Sozialhilfe
Video 4: Bemessung der Unterstützung von Sozialhilfe
Video 5: Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sozialdienst | 041 769 07 11 | soziales-gesellschaft@baar.ch |
