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Hauskehricht
Die Abfuhrdaten entnehmen Sie bitte dem Recyclingmerkblatt, welches jährlich in alle Haushaltungen verteilt wird. Die aktuelle Version kann auf der Website des Zeba Zug heruntergeladen werden.
Die Kehrichtentsorgung ist gebührenpflichtig. Die offiziellen Kehrichtsäcke können in den Verkaufsstellen gekauft werden.
Zulässige Container gemäss Abfallreglement ZEBA:
Verzinkte Container und Kunststoffcontainer mit 4 Rädern und einem Fassungsvermögen von 660, 770 oder 800 Litern. Grüne Container müssen klar als Container für Haus- und Betriebskehricht gekennzeichnet sein.
Die Container müssen über eine Feststellbremse verfügen. Ebenfalls zulässig sind Container mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern und 2 Rädern.
Sämtliche Container müssen von den Sammelfahrzeugen in jedem Fall mit den üblichen Kamm- oder Containerschüttungen geleert werden können.
Das Gemeindegebiet ist in drei Touren aufgeteilt (siehe Recyclingmerkblatt)
Die Entsorgungsgüter müssen am Abfuhrtag bis spätestens um 07.00 Uhr an der Sammelroute bereitgestellt werden.
Zu spät bereitgestellte Abfälle werden nicht nachträglich abgeholt.