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Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Notariat

Die Urkundsperson der Einwohnergemeinde Baar ist zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche und vormerkbare Rechte an Grundstücken erstreckt sich die Zuständigkeit auf die in der Gemeinde Baar sowie den Gemeinden Neuheim und Walchwil gelegenen Grundstücke. 

 

Die Urkundspersonen sind gemäss dem gesetzlichen Auftrag zuständig für die Beratung, Erstellung und Ausarbeitung sämtlicher Verträge im nachstehenden Rechtsbereich:

 

Sachenrecht für Grundstücke in den Gemeinden Baar, Neuheim und Walchwil

  • Verträge auf Eigentumsübertragung (z.B. Kauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
  • Begründung von Stockwerkeigentum
  • Verträge über die Begründung von beschränkt dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Verträge über vormerkbare persönliche Rechte (z.B. Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte)

 

Bis auf Weiteres bietet das Notariat keine Beratung und Erstellung von Urkunden im Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbrecht an.

 

Im Weiteren bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an (nicht abschliessend):

  • Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien ab Original (auch am Schalter des Gemeindebüros ohne Voranmeldung möglich). Bitte nehmen Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit.
  • Bürgschaftsverpflichtungen

 

Angaben zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs (digital)

Angaben zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs (Download Formular)

Spezialvollmacht

Generalvollmacht

Errichtung Papier-Schuldbrief/e

Errichtung Register-Schuldbrief/e

Gebührenverordnung Beurkundungswesen


Für weitere Auskünfte und Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr


Wir bitten Sie, mit uns jeweils einen Termin zu vereinbaren. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da.

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