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Der Bundesrat verschärft die Schutzmassnahmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Dies ist im Kanton Zug nicht der Fall. Der Regierungsrat des Kantons Zug will deshalb sicher bis am 4. Januar 2021 an der Schliessung um 19 Uhr festhalten. Danach wird die Situation neu beurteilt (Medienmitteilung des Kantons). Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen (bis anhin 15) erlaubt.
Das bedeutet, dass der Sonntagsverkauf vom 20. Dezember 2020 nicht stattfinden kann und dass bis am 22. Januar 2021 keine Abendverkäufe möglich sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Einen allgemeinen Überblick über die Schutzmassnahmen sowie die Einschränkungen in der Gemeinde Baar finden Sie hier. Bitte beachten Sie dass die Massnahmen und Verordnungen des Bundes massgebend sind und nicht die Ausführungen auf dieser Seite.
Zugehörige Objekte
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Schutzmassnahmen: Verordnung des Bundesrats vom 11.12.2020 (PDF, 377.09 kB) | Download | 0 | Schutzmassnahmen: Verordnung des Bundesrats vom 11.12.2020 |
Grafik zu den Schutzmassnahmen vom 11.12.2020 (PDF, 352.1 kB) | Download | 1 | Grafik zu den Schutzmassnahmen vom 11.12.2020 |
FAQ zu den Schutzmassnahmen vom 11.12.2020 (PDF, 152.21 kB) | Download | 2 | FAQ zu den Schutzmassnahmen vom 11.12.2020 |