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Der Bundesrat lockert die Corona-Schutzmassnahmen

14. April 2021
Coronavirus: Der Bundesrat hat am 14. April weitere Öffnungsschritte beschlossen. Ab dem 19. April sind Restaurantterrassen wieder offen. Auch Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich.

Ab dem 19. April geht Baar einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Der Bundesrat lockert die Corona-Schutzmassnahmen. Konkret gilt ab dem 19. April:

 

  • Restaurants und Bars können ihr Terrassen öffnen. Es gilt eine Sitzplatzpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.
  • Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe wie Zoos oder botanische Gärten dürfen öffnen. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Freizeitbäder dürfen innen allerdings nicht öffnen. Das bedeutet, dass das Freibad Lättich (draussen) ab dem 19. April geöffnet sein wird, nicht aber das Hallenbad (innen). Im Hallenbad finden lediglich der Schwimmunterricht der Schulen sowie die Trainings des Schwimmvereins statt.
  • Veranstaltungen mit Publikum sind draussen bis maximal 100 Personen zugelassen. Es darf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.  Es gilt Abstands-, Masken- und Sitzplatzpflicht. In Innenräumen sind maximal 50 Personen zugelassen. Konsumation ist verboten, von Pausen ist abzusehen.
  • Andere Veranstaltungen (Führungen, Treffen von Vereinsmitgliedern) sind bis zu 15 Personen zugelassen. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.
  • Neu dürfen auch Erwachsene in Gruppen bis zu 15 Personen sich sportlich oder kulturell betätigen. Auch Wettkämpfe sind zugelassen. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
  • Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen ist wieder bis maximal 50 Personen möglich. Es darf lediglich ein Drittel der Raumkapazität genutzt werden. Zudem gilt eine Masken- und Abstandspflicht.

 

Die komplette Medienmitteilung des Bundes gibt es hier.

 

Einen Überblick über die ab dem 19. April gültigen Corona-Schutzmassnahmen gibt es hier.

Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April

Zugehörige Objekte

Name
Verordnung Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April (PDF, 439.67 kB) Download 0 Verordnung Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April
FAQ zu den Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April (PDF, 164.33 kB) Download 1 FAQ zu den Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April
Grafik zu den Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April (PDF, 396.64 kB) Download 2 Grafik zu den Corona-Schutzmassnahmen ab 19. April