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Im Schwimmbad Lättich herrscht fast Normalbetrieb
Ab Freitag, 2. Juli, kehrt das Hallen- und Freibad Lättich in den Normalbetrieb zurück. Fast jedenfalls. Dank der vom Bundesrat am 23. Juni beschlossenen Lockerungen der Corona-Schutzmassnahmen und dank der grosszügigen Platzverhältnisse im Lättich ist die Personenbeschränkung hinfällig. Eine Platzreservation für das Hallenbad im Vorfeld ist nicht mehr nötig. Zudem dürfen Badegäste im Lättich ab dem 2. Juli wieder frei zwischen Hallen- und Freibad wechseln. Die Abstands- und Hygieneregeln jedoch bleiben bestehen: Sowohl im Hallen- als auch im Freibad ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. In allen Innenbereichen gilt zudem eine Maskenpflicht, es sei denn, man hält sich in einem der Becken auf.
Eine Abgabe der Kontaktdaten ist Pflicht
Die Besucherinnen und Besucher können dank der Lockerungen das Schwimmbad praktisch uneingeschränkt nutzen. Damit dies möglich wird, müssen jedoch alle Badegäste (bei Familien reicht eine Person) ihre Kontaktdaten erfassen. Inhaber einer Jahreskarte, eines Drei- oder eines Sechs-Monatsabonnements müssen sich nicht registrieren. Badegäste können ihre Kontaktdaten kurz vor dem Besuch mit dem Smartphone erfassen. Dafür muss ein QR-Code gescannt werden, der auf der Website www.baar.ch/schwimmbad aufgeschaltet sowie vor dem Eingang zum Hallen- und Freibad Lättich an mehreren Orten prominent platziert ist. Für alle Besucherinnen und Besucher, die sich mit dem Smartphone weniger gut auskennen oder keines besitzen, ist das Personal an der Kasse im Lättich gerne bereit, die Kontaktdaten zu erfassen.
"Wir freuen uns, dass wir pünktlich auf die Sommerferien im Schwimmbad Lättich fast in einen Normalbetrieb zurückkehren können", sagt Gemeinderätin Sonja Zeberg. "Das Lättich-Team freut sich auf viele Badegäste, Wasserratten und Sonnenhungrige."
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Medienmitteilung (PDF, 39.17 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung |